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10.07.2015
Totalrevidiertes Energiegesetz des Kantons Basel-Landschaft
Totalrevidiertes Energiegesetz des Kantons Basel-Landschaft: Verabschiedung durch den Regierungsrat
Der Regierungsrat hat das neue totalrevidierte Energiegesetz des Kantons Basel-Landschaft und die Einführung einer Energieabgabe zur Finanzierung der Massnahmen beschlossen. Beide Vorlagen werden an den Landrat überwiesen. Eine Inkraftsetzung des neuen Energiegesetzes ist per 1. Januar 2017 geplant.
Nach der externen Vernehmlassung wurde das Energiegesetz auf Grund der eingegangenen Stellungnahmen überarbeitet. Zudem wurden weitere Gutachten, speziell für die Einführung der Energieabgabe, eingeholt.
Grundlage für das neue Energiegesetz ist die Energiestrategie 2012 des Regierungsrates, die den Schwerpunkt des kantonalen gesetzlichen Rahmens klar bei den Energieeffizienzmassnahmen legt. Ein weiterer Schwerpunkt im neuen Energiegesetz ist die Umsetzung der Mustervorschriften der Kantone, der sogenannten MuKEn, im Bereich bestehender Gebäude und Neubauten. Weiterhin sind verschiedene Massnahmen im Bereich der Gemeinden, wie die Energieplanung und die Möglichkeit der Anschlusspflicht an Wärmeverbünde vorgesehen. Ebenfalls vorgesehen ist die Einführung des Grossverbrauchermodells, bei dem Zielvereinbarungen zwischen Kanton und Unternehmen abgeschlossen werden können.
Zur Finanzierung der Massnahmen mit Schwerpunkt Energieeffizienz soll eine kantonale Energieabgabe eingeführt werden. Dadurch kann eine Verdreifachung der Fördermittel beim bestehenden erfolgreichen Baselbieter Energiepaket finanziert werden. Dieses Erfolgsprogramm ist beliebt wie nie zuvor. Die budgetierte Jahrestranche für die Fördermittel wurde jetzt schon erreicht. Der Regierungsrat musste deshalb die Auszahlung der Beiträge auf das nächste Jahr verschieben. Die Einführung der Energieabgabe als Spezialfinanzierung würde die Kantonsfinanzen entlasten und solche Verschiebungen vermeiden.
Die Energieabgabe ist eine Zwecksteuer. Das bedingt eine Änderung der kantonalen Verfassung und somit auch eine Volksabstimmung, die voraussichtlich im Sommer 2016 stattfinden wird.
Die Wirtschaft wird vom Ausbau des „Baselbieter Energiepaketes“ profitieren. Seit 2010 wurden in den letzten 5 Jahren bisher Investitionen von rund einer halben Milliarde im Kanton Basel-Landschaft ausgelöst. Mit einer Verdreifachung der kantonalen Fördermittel sind bis 2035 über 4 Milliarden Investitionen angestrebt.
Das neue Energiegesetz ist auch ein grosser Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen. Bisher wurden mit dem „Baselbieter Energiepaket“ 43‘000 Tonnen jährlich reduziert. Bis 2035 werden über 300‘000 Tonnen vermiedene CO2-Emissionen erwartet. Das ist ein starker Beitrag zur Ausbremsung des Klimawandels und zur Prävention der Klimafolgen.
Die beiden Landratsvorlagen sind im Internet einzusehen:
> Landratsvorlage Energiegesetz
> Landratsvorlage Energieabgabe
BAU- UND UMWELTSCHUTZDIREKTION, Kommunikation
Für Rückfragen:
Dr. Alberto Isenburg, Amt für Umweltschutz und Energie. Tel. 061 552 55 01
Der Regierungsrat hat das neue totalrevidierte Energiegesetz des Kantons Basel-Landschaft und die Einführung einer Energieabgabe zur Finanzierung der Massnahmen beschlossen. Beide Vorlagen werden an den Landrat überwiesen. Eine Inkraftsetzung des neuen Energiegesetzes ist per 1. Januar 2017 geplant.
Nach der externen Vernehmlassung wurde das Energiegesetz auf Grund der eingegangenen Stellungnahmen überarbeitet. Zudem wurden weitere Gutachten, speziell für die Einführung der Energieabgabe, eingeholt.
Grundlage für das neue Energiegesetz ist die Energiestrategie 2012 des Regierungsrates, die den Schwerpunkt des kantonalen gesetzlichen Rahmens klar bei den Energieeffizienzmassnahmen legt. Ein weiterer Schwerpunkt im neuen Energiegesetz ist die Umsetzung der Mustervorschriften der Kantone, der sogenannten MuKEn, im Bereich bestehender Gebäude und Neubauten. Weiterhin sind verschiedene Massnahmen im Bereich der Gemeinden, wie die Energieplanung und die Möglichkeit der Anschlusspflicht an Wärmeverbünde vorgesehen. Ebenfalls vorgesehen ist die Einführung des Grossverbrauchermodells, bei dem Zielvereinbarungen zwischen Kanton und Unternehmen abgeschlossen werden können.
Zur Finanzierung der Massnahmen mit Schwerpunkt Energieeffizienz soll eine kantonale Energieabgabe eingeführt werden. Dadurch kann eine Verdreifachung der Fördermittel beim bestehenden erfolgreichen Baselbieter Energiepaket finanziert werden. Dieses Erfolgsprogramm ist beliebt wie nie zuvor. Die budgetierte Jahrestranche für die Fördermittel wurde jetzt schon erreicht. Der Regierungsrat musste deshalb die Auszahlung der Beiträge auf das nächste Jahr verschieben. Die Einführung der Energieabgabe als Spezialfinanzierung würde die Kantonsfinanzen entlasten und solche Verschiebungen vermeiden.
Die Energieabgabe ist eine Zwecksteuer. Das bedingt eine Änderung der kantonalen Verfassung und somit auch eine Volksabstimmung, die voraussichtlich im Sommer 2016 stattfinden wird.
Die Wirtschaft wird vom Ausbau des „Baselbieter Energiepaketes“ profitieren. Seit 2010 wurden in den letzten 5 Jahren bisher Investitionen von rund einer halben Milliarde im Kanton Basel-Landschaft ausgelöst. Mit einer Verdreifachung der kantonalen Fördermittel sind bis 2035 über 4 Milliarden Investitionen angestrebt.
Das neue Energiegesetz ist auch ein grosser Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen. Bisher wurden mit dem „Baselbieter Energiepaket“ 43‘000 Tonnen jährlich reduziert. Bis 2035 werden über 300‘000 Tonnen vermiedene CO2-Emissionen erwartet. Das ist ein starker Beitrag zur Ausbremsung des Klimawandels und zur Prävention der Klimafolgen.
Die beiden Landratsvorlagen sind im Internet einzusehen:
> Landratsvorlage Energiegesetz
> Landratsvorlage Energieabgabe
BAU- UND UMWELTSCHUTZDIREKTION, Kommunikation
Für Rückfragen:
Dr. Alberto Isenburg, Amt für Umweltschutz und Energie. Tel. 061 552 55 01