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02.11.2016
Tiefere Motorfahrzeugsteuern ab 2017
Die Motorfahrzeugsteuerrechnung 2017, die in diesen Tagen verschickt wird, fällt gegenüber dem Vorjahr um 20 Prozent tiefer aus. Grund dafür ist das Auslaufen der auf zehn Jahre befristeten Aufhebung des Verkehrssteuerrabattes.
Per 1. Januar 2007 ist der Verkehrssteuerrabatt zur Finanzierung der H2 Pratteln – Liestal (heute A22) für fünf Jahre aufgehoben worden. Die Ausserkraftsetzung wurde später auf die maximal mögliche Dauer von zehn Jahren verlängert. Diese Frist läuft Ende 2016 aus.
Seit dem Jahr 2014 ist der (aufgehobene) Rabatt mit der Revision des „Gesetzes über die Motorfahrzeugsteuern“ in den Tarifen integriert. Der Rabatt als solcher wird darum nicht wieder eingeführt, sondern die Tarife werden um den entsprechenden Betrag gesenkt. Die Automobilistinnen und Automobilisten erhalten im November also eine tiefere Rechnung für die Motorfahrzeugsteuer.
Die Abrechnung für die A22 liegt vor und wurde von der Kantonalen Finanzkommission revidiert und geprüft. Nicht abgeschlossen ist die Prüfung durch den Bund d.h der Bundesbeiträge. Aus heutiger Sicht muss davon ausgegangen werden, dass die Mittel aus der Aufhebung des Verkehrssteuerrabattes vollständig in Anspruch genommen werden müssen, sodass es zu keiner Rückerstattung an die Automobilistinnen und Automobilisten kommen wird.