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18.11.2015
Subventionen an Kulturdenkmäler
Verpflichtungskredit: Subventionen an Kulturdenkmäler für denkmalpflegerische Massnahmen
Der Regierungsrat hat einen Verpflichtungskredit für die Jahre 2016–2020 für Subventionen an geschützte oder zu schützende Kulturdenkmäler für denkmalpflegerische Massnahmen in der Höhe von 1,5 Mio. Franken verabschiedet.
Denkmal- und Heimatschutz ist eine Verbundaufgabe und ein gemeinsames Engagement von öffentlicher Hand sowie von Privaten. Gemäss Bundesverfassung obliegt der Natur- und Heimatschutz den Kantonen. Auf kantonaler Ebene hält die Verfassung fest, dass Kanton und Gemeinden den Heimatschutz und die Denkmalpflege fördern und die erhaltenswerten Ortsbilder und Kulturgüter schützen.
Dem Kanton kommt dabei die Führungsrolle zu: Er setzt den Verfassungsartikel mit dem kantonalen Denkmal- und Heimatschutzgesetz um und definiert darin die Eckpunkte des kantonalen Engagements. Dazu gehört auch die finanzielle Unterstützung von Renovationen und Restaurierungen von geschützten oder zu schützenden Kulturdenkmälern. Diese finanziellen Verpflichtungen werden seit 1999 mit einem mehrjährigen Verpflichtungskredit geregelt. Seit 2012 ist die Höhe der jährlichen Tranchen um 57 Prozent gekürzt worden. Der gegenwärtige Verpflichtungskredit läuft auf Jahresende 2015 aus. Mit der vorliegenden Vorlage soll ein Verpflichtungskredit für fünf Jahre (2016–2020) mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 1,5 Mio. Franken bereitgestellt werden. Damit setzt der Regierungsrat das Postulat 2013/153 um.
Der Verpflichtungskredit bezieht sich nur auf die Denkmalsubvention. Im letzten Verpflichtungskredit für die Jahre 2014–2015 waren es jährlich 300'000 Franken für die Denkmalsubvention und 60'000 Franken für Expertisen und Gutachten. Im Rahmen der Sparmassnahmen werden Beiträge an Expertisen usw. gänzlich gestrichen.
> Landratsvorlage
Für Rückfragen
Brigitte Frei-Heitz, Amt für Raumplanung, Denkmalpflegerin, Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD), 061 552 55 75
Der Regierungsrat hat einen Verpflichtungskredit für die Jahre 2016–2020 für Subventionen an geschützte oder zu schützende Kulturdenkmäler für denkmalpflegerische Massnahmen in der Höhe von 1,5 Mio. Franken verabschiedet.
Denkmal- und Heimatschutz ist eine Verbundaufgabe und ein gemeinsames Engagement von öffentlicher Hand sowie von Privaten. Gemäss Bundesverfassung obliegt der Natur- und Heimatschutz den Kantonen. Auf kantonaler Ebene hält die Verfassung fest, dass Kanton und Gemeinden den Heimatschutz und die Denkmalpflege fördern und die erhaltenswerten Ortsbilder und Kulturgüter schützen.
Dem Kanton kommt dabei die Führungsrolle zu: Er setzt den Verfassungsartikel mit dem kantonalen Denkmal- und Heimatschutzgesetz um und definiert darin die Eckpunkte des kantonalen Engagements. Dazu gehört auch die finanzielle Unterstützung von Renovationen und Restaurierungen von geschützten oder zu schützenden Kulturdenkmälern. Diese finanziellen Verpflichtungen werden seit 1999 mit einem mehrjährigen Verpflichtungskredit geregelt. Seit 2012 ist die Höhe der jährlichen Tranchen um 57 Prozent gekürzt worden. Der gegenwärtige Verpflichtungskredit läuft auf Jahresende 2015 aus. Mit der vorliegenden Vorlage soll ein Verpflichtungskredit für fünf Jahre (2016–2020) mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 1,5 Mio. Franken bereitgestellt werden. Damit setzt der Regierungsrat das Postulat 2013/153 um.
Der Verpflichtungskredit bezieht sich nur auf die Denkmalsubvention. Im letzten Verpflichtungskredit für die Jahre 2014–2015 waren es jährlich 300'000 Franken für die Denkmalsubvention und 60'000 Franken für Expertisen und Gutachten. Im Rahmen der Sparmassnahmen werden Beiträge an Expertisen usw. gänzlich gestrichen.
> Landratsvorlage
Für Rückfragen
Brigitte Frei-Heitz, Amt für Raumplanung, Denkmalpflegerin, Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD), 061 552 55 75