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16.12.2014
Strategische Revitalisierungsplanung Kanton Basel-Landschaft
Der Regierungsrat stimmt dem Dossier „Strategische Revitalisierungsplanung Kanton Basel-Landschaft“ zu, welches bis Ende Dezember 2014 beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) eingereicht wird.
Seit 2011 ist ein neues Gewässerschutzgesetz in Kraft, das als übergeordnetes Ziel vorsieht, in den kommenden 80 Jahren gesamtschweizerisch rund 4000 Kilometer Fliessgewässer zu revitalisieren. Dabei sollen insbesondere Massnahmen mit einem guten Verhältnis zwischen finanziellem Aufwand und ökologischem Nutzen für Natur und Landschaft umgesetzt werden.
Im Kanton Basel-Landschaft wurde die Planung seit 2012 gemäss den Methodik-Vorgaben des Bundes für zirka 400 Kilometer Baselbieter Gewässer erarbeitet. Die Belange der betroffenen Fachämter und des BAFU wurden im Rahmen mehrerer Begleitgruppensitzungen berücksichtigt. Als zentrales Ergebnis liegen nun zwei Pläne vor.
Aufwand und Nutzen
Der Plan „Ökologischer Nutzen, plausibilisiert“ zeigt für alle Gewässer den Nutzen einer Revitalisierung für Natur und Landschaft im Verhältnis zum voraussichtlichen Aufwand auf. Der „Ökologische Nutzen“ wirkt sich ab der NFA-Programmperiode 2016 bis 2019 auf die Höhe der Abgeltungen des Bundes aus.
Geeignete Abschnitte mit hohem ökologischem Nutzen
Im Plan „Massnahmenplanung“ werden für ausgewählte Abschnitte Massnahmen vorgeschlagen. Diese Abschnitte sind unter Berücksichtigung der Machbarkeit und ihrer ökologischen Relevanz bzw. Entwicklungsfähigkeit besonders geeignet für eine Revitalisierung. Der so genannte „ökologische Nutzen“ ist dort besonders hoch. Im ganzen Kanton werden Revitalisierungsmassnahmen für zirka 90 Kilometer Gewässerstrecke vorgeschlagen. An einer Gewässerstrecke von rund 130 Kilometern ist die Wiederherstellung der Längsdurchgängigkeit vorgesehen.
Seit 2011 ist ein neues Gewässerschutzgesetz in Kraft, das als übergeordnetes Ziel vorsieht, in den kommenden 80 Jahren gesamtschweizerisch rund 4000 Kilometer Fliessgewässer zu revitalisieren. Dabei sollen insbesondere Massnahmen mit einem guten Verhältnis zwischen finanziellem Aufwand und ökologischem Nutzen für Natur und Landschaft umgesetzt werden.
Im Kanton Basel-Landschaft wurde die Planung seit 2012 gemäss den Methodik-Vorgaben des Bundes für zirka 400 Kilometer Baselbieter Gewässer erarbeitet. Die Belange der betroffenen Fachämter und des BAFU wurden im Rahmen mehrerer Begleitgruppensitzungen berücksichtigt. Als zentrales Ergebnis liegen nun zwei Pläne vor.
Aufwand und Nutzen
Der Plan „Ökologischer Nutzen, plausibilisiert“ zeigt für alle Gewässer den Nutzen einer Revitalisierung für Natur und Landschaft im Verhältnis zum voraussichtlichen Aufwand auf. Der „Ökologische Nutzen“ wirkt sich ab der NFA-Programmperiode 2016 bis 2019 auf die Höhe der Abgeltungen des Bundes aus.
Geeignete Abschnitte mit hohem ökologischem Nutzen
Im Plan „Massnahmenplanung“ werden für ausgewählte Abschnitte Massnahmen vorgeschlagen. Diese Abschnitte sind unter Berücksichtigung der Machbarkeit und ihrer ökologischen Relevanz bzw. Entwicklungsfähigkeit besonders geeignet für eine Revitalisierung. Der so genannte „ökologische Nutzen“ ist dort besonders hoch. Im ganzen Kanton werden Revitalisierungsmassnahmen für zirka 90 Kilometer Gewässerstrecke vorgeschlagen. An einer Gewässerstrecke von rund 130 Kilometern ist die Wiederherstellung der Längsdurchgängigkeit vorgesehen.