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17.09.2013
Stellungnahme zur Revision des Umweltschutzgesetzes
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft begrüsst im Grundsatz die Bestrebungen des Bundes, die schweizerische Umweltpolitik und das Umweltrecht weiter zu entwickeln, um die natürlichen Ressourcen zu schonen, den Konsum ökologischer zu gestalten und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Der Regierungsrat äussert sich aber auch kritisch und besorgt zu verschiedenen Aspekten der Vorlage.
Die von der Thematik her bedeutende Vorlage erweckt den Eindruck, dass sie unter grossem Zeitdruck und deshalb nicht in allen Teilen wirklich durchdacht erarbeitet worden ist. Die Erarbeitung und die Umsetzung einer so weitreichenden Vorlage sind zwingend in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit den betroffenen Kreisen, namentlich der Wirtschaft und den Kantonen anzugehen. Diese sind bereit, sich am Prozess zu beteiligen.
Mit den vorgesehenen Änderungen des Umweltschutzgesetzes werden zu den bereits bestehenden Regulierungen neue Massnahmen vorgeschlagen, welche eine effizientere Nutzung der natürlichen Ressourcen ermöglichen sollen. Allerdings handelt es sich hierbei um teilweise "weiche" Massnahmen (Freiwilligkeit, Sensibilisierung, Information) mit fragwürdigem Nutzen und bei welchen für die betroffenen Unternehmen die Vorteile zu wenig erkennbar sind. In der Vorlage finden sich zudem kaum Aussagen zu den kurz- und mittelfristigen Preiseffekten sowie zu den Gesamtkosten auf dem Weg zu den langfristigen Zielen. Verschiedene in der Vorlage vorgesehene Regelungen sind für die Unternehmen mit Kosten verbunden und werden sich damit in höheren Verbraucherpreisen niederschlagen.
Weiter weist er Regierungsrat darauf hin, dass die Schweiz mit der "Energiestrategie 2050" und dem "Masterplan Cleantech" bereits über zwei wichtige Strategien zur Ressourcenschonung verfügt.
Der Regierungsrat unterbreitet dem Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation betreffend Revision des Umweltschutzgesetzes (USG) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft" ("Grüne Wirtschaft") konsequenterweise eine umfangreiche Stellungnahme mit diversen Anträgen und Anmerkung.
Die von der Thematik her bedeutende Vorlage erweckt den Eindruck, dass sie unter grossem Zeitdruck und deshalb nicht in allen Teilen wirklich durchdacht erarbeitet worden ist. Die Erarbeitung und die Umsetzung einer so weitreichenden Vorlage sind zwingend in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit den betroffenen Kreisen, namentlich der Wirtschaft und den Kantonen anzugehen. Diese sind bereit, sich am Prozess zu beteiligen.
Mit den vorgesehenen Änderungen des Umweltschutzgesetzes werden zu den bereits bestehenden Regulierungen neue Massnahmen vorgeschlagen, welche eine effizientere Nutzung der natürlichen Ressourcen ermöglichen sollen. Allerdings handelt es sich hierbei um teilweise "weiche" Massnahmen (Freiwilligkeit, Sensibilisierung, Information) mit fragwürdigem Nutzen und bei welchen für die betroffenen Unternehmen die Vorteile zu wenig erkennbar sind. In der Vorlage finden sich zudem kaum Aussagen zu den kurz- und mittelfristigen Preiseffekten sowie zu den Gesamtkosten auf dem Weg zu den langfristigen Zielen. Verschiedene in der Vorlage vorgesehene Regelungen sind für die Unternehmen mit Kosten verbunden und werden sich damit in höheren Verbraucherpreisen niederschlagen.
Weiter weist er Regierungsrat darauf hin, dass die Schweiz mit der "Energiestrategie 2050" und dem "Masterplan Cleantech" bereits über zwei wichtige Strategien zur Ressourcenschonung verfügt.
Der Regierungsrat unterbreitet dem Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation betreffend Revision des Umweltschutzgesetzes (USG) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft" ("Grüne Wirtschaft") konsequenterweise eine umfangreiche Stellungnahme mit diversen Anträgen und Anmerkung.