„Stadt Laufen - Hochwasserschutz Birs“ reif für die Bewilligungsphase
22.03.2017
Am Mittwoch, 22. März 2017 startet die öffentliche Mitwirkung zum Projekt „Stadt Laufen – Hochwasserschutz Birs“. Die Mitwirkung dauert bis am 28 April 2017. Während dieser Zeit liegen Pläne und Projektunterlagen bei der Stadtverwaltung Laufen zur Einsicht auf.
Das Projekt in Laufen ist auf Durchleitung ausgerichtet. Ankommendes Wasser soll sicher und vollständig in seinem Bett durch die Siedlung hindurchgeführt werden. Dafür sind an unterschiedlichen Stellen unterschiedliche bauliche Massnahmen notwendig, welche die Kapazität der Birs erhöhen und ihre Fliessgeschwindigkeit regulieren:
– Vertiefen des Flussbetts (Eintiefung),
– Verbreitern der Birs (Aufweitung) und/oder
– Erhöhen der Ufer.
Als weitere Schritte sind Neu- und Umbauten an vier Brücken über die Birs notwendig: Werkleitungsbrücke, Wasserfallpasserelle, Naubrücke, Norimattpasserelle. Während sich die beiden letzteren dem neuen Flussraum anpassen müssen, geht es bei den Werkleitungen und am Wasserfall darum, die Bauten anzuheben, damit sich das Treibholz nicht mehr verkeilen kann. Heute besteht an diesen Stellen je ein Nadelöhr, ohne dessen Beseitigung die anderen Schutzmassnahmen wirkungslos bleiben. Die Massnahmen erstrecken sich auf ca. 3,5 km Flusslänge (ca. 7,0 km Uferlänge) und damit über das gesamte Siedlungsgebiet der Stadt Laufen. Einzelne bauliche Eingriffe betreffen auch die Lützel, das Ziegelschürbächli, den Wahlenbach und den Diebach, um den Rückstau durch die Birs bei einem Hochwasser aufnehmen zu können.
Das Bauprojekt wird durch eine Umweltverträglichkeitsprüfung beurteilt. Während der Realisierung bleiben die Eingriffe in das Flussbett geringfügig, sodass das Ökosystem Birs kaum beeinträchtigt wird. Insbesondere die Aufweitung der Birs im Abschnitt Nau/ Norimatt führt zu einer ökologischen Aufwertung des Flussraums. Indem vom Ufer aus kleine Dämme (Buhnen) in den Fluss gebaut werden oder Baumstämme im Wasser liegen und aus ihm herausragen (Raubäume), entsteht eine vielfältige Flussstruktur. Die landschaftliche Attraktivität belebt das Erscheinungsbild des Flussraums und schafft für die Bevölkerung einen attraktiven Erholungsraum. Bestehende Bauauflagen (zum Beispiel Bestimmungen zum Erhöhen von Hauseingängen) können deshalb gelockert werden. Auch in dieser Hinsicht erwächst der Stadt ein Nutzen durch die Investition des Projekts in die Laufner Infrastruktur.
Die Gesamtkosten für den Hochwasserschutz betragen 36,9 Mio. CHF (inkl. Mehrwertsteuer). An dieser Summe beteiligt sich der Bund zu 35 Prozent. Die restlichen rund 24 Mio. CHF verteilen sich laut kantonalem Wasserbaugesetz (WBauG, Paragraph 19) zu 80 Prozent auf den Kanton und zu 20 Prozent auf die Anstösser.
Die weiteren Kosten von 11 Mio. CHF für die Anpassung von Brücken und Werkleitungen tragen gemäss Paragraph 26 des Wasserbaugesetzes zu 100 Prozent die Eigentümer dieser Anlagen.
Weitere Informationen zum Projekt finden Sie hier.