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15.06.2016
Sicherheitsinspektorat: Jahresbericht 2015 an Landrat überwiesen
Gemäss kantonalem Umweltschutzgesetz haben das Sicherheitsinspektorat und die Kommission zur Beurteilung von Risikoermittlungen dem Landrat jährlich über ihre Tätigkeiten zu berichten. Der Regierungsrat nimmt den Bericht zur Kenntnis und überweist ihn mit einer Vorlage an den Landrat.
Das Berichtsjahr wurde geprägt durch die Revision der Störfallverordnung 2015 und deren Umsetzung. Wesentliche Änderungen sind die neue internationale Chemikalienkennzeichnung und Klassierung (GHS, Globally Harmonized System) von chemischen Stoffen und die Anpassung der Mengenschwellen von Chemikalien. In der Folge der angepassten Mengenschwellen wurden insgesamt 16 Betriebe aus der Störfallverordnung entlassen. Weiterhin unterstehen 157 Untersuchungseinheiten, rund 200 Kilometer kantonales Strassennetz und der Transportweg Rhein der Störfallverordnung und somit dem Vollzug des Sicherheitsinspektorates.
Gemäss den Kriterien der Störfallverordnung wurden zwei Ereignisse als Störfälle eingestuft. Das unkontrollierte Ableiten belasteter Abwässer durch die Firma Rero AG am 18. Februar 2015 mit der anschliessenden Betriebsstörung der ARA Frenke 2 und als zweites Ereignis das Bersten eines Abwassertanks und der Austritt grösserer Mengen an Abwasser bei der Firma Infrapark Baselland AG am 30. Juni 2015.
Im Bereich der biologischen Risiken stand die Umsetzung der Neobiota-Strategie im Vordergrund. Sie wurde im Juni 2014 von der Regierung und im Januar 2015 vom Landrat genehmigt. Der Landrat hat ein einmaliges Budgetpostulat über 300‘000 Franken zugunsten der Neobiota-Bekämpfung für das Jahr 2015 bewilligt. Im Rahmen dieses Budgets standen zusätzliche gezielte Bekämpfungsaktionen im Vordergrund.
> Landratsvorlage
Für Rückfragen
Gregor Pfister, Leiter Sicherheitsinspektorat, Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD), 061 552 62 61
Das Berichtsjahr wurde geprägt durch die Revision der Störfallverordnung 2015 und deren Umsetzung. Wesentliche Änderungen sind die neue internationale Chemikalienkennzeichnung und Klassierung (GHS, Globally Harmonized System) von chemischen Stoffen und die Anpassung der Mengenschwellen von Chemikalien. In der Folge der angepassten Mengenschwellen wurden insgesamt 16 Betriebe aus der Störfallverordnung entlassen. Weiterhin unterstehen 157 Untersuchungseinheiten, rund 200 Kilometer kantonales Strassennetz und der Transportweg Rhein der Störfallverordnung und somit dem Vollzug des Sicherheitsinspektorates.
Gemäss den Kriterien der Störfallverordnung wurden zwei Ereignisse als Störfälle eingestuft. Das unkontrollierte Ableiten belasteter Abwässer durch die Firma Rero AG am 18. Februar 2015 mit der anschliessenden Betriebsstörung der ARA Frenke 2 und als zweites Ereignis das Bersten eines Abwassertanks und der Austritt grösserer Mengen an Abwasser bei der Firma Infrapark Baselland AG am 30. Juni 2015.
Im Bereich der biologischen Risiken stand die Umsetzung der Neobiota-Strategie im Vordergrund. Sie wurde im Juni 2014 von der Regierung und im Januar 2015 vom Landrat genehmigt. Der Landrat hat ein einmaliges Budgetpostulat über 300‘000 Franken zugunsten der Neobiota-Bekämpfung für das Jahr 2015 bewilligt. Im Rahmen dieses Budgets standen zusätzliche gezielte Bekämpfungsaktionen im Vordergrund.
> Landratsvorlage
Für Rückfragen
Gregor Pfister, Leiter Sicherheitsinspektorat, Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD), 061 552 62 61