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23.09.2015
Sekundarschule Allschwil: Mindestmassnahmen Schulhäuser Breite
Sekundarschule Allschwil: Mindestmassnahmen Schulhäuser Breite und neuer Wärmeverbund
Der Regierungsrat hat die Instandsetzungs- und Sanierungsmassnahmen für die Schulhäuser „Breite I+II“ der Sekundarschule Allschwil und für den Anschluss an den Neuen Wärmeverbund WGA Allschwil in Höhe von 3,4 Millionen Franken verabschiedet.
Die Sekundarschulstandort Allschwil umfasst die Schulhäuser Letten, Breite I und II und die Turnhallen Gartenhof. Die ursprüngliche Planung sah vor, den Standort Allschwil in drei Etappen in Stand zu stellen. In einer 1. Etappe, unter anderem wegen der dringend notwendigen Schadstoffsanierung, sollten die Breiteschulhäuser I und II einer Gesamtsanierung unterzogen werden. Die Etappen sind Bestandteil einer langfristigen Investitionsplanung für die Standorte und Anlagen der Sekundarstufe I.
Die angespannte Finanzhaushaltslage im Kanton Basel-Landschaft bedurfte einer nochmaligen Priorisierung aller Projekte der Investitionsplanung. In der Folge wurde die erste Etappe Allschwil mit der Gesamtsanierung „Breite“ auf 2025 verschoben. Um dennoch kurzfristig einen reibungslosen Schulbetrieb sicherstellen zu können, sollen nun notwendige Mindestmassnahmen durchgeführt werden. Die vorgeschlagenen Mindestmassnahmen umfassen im Wesentlichen eine Teil-Schadstoffsanierung von Bauteilen im Schulhaus Breite I. Ausserdem vorgesehen sind der Einbau einer dritten Schulküche und eines Werkraums für Textiles Werken im Pavillon Breite II und der Einbau bislang fehlender Gruppenräume im Klassenzimmertrakt Breite I.
Der bestehende Wärmeverbund wird neu geregelt. Als Ersatz für die mit Öl befeuerte Wärmeerzeugungsanlage im Schulhaus Breite I entsteht im Neubau der Primarschule der Gemeinde Allschwil eine neue zentrale Wärmeerzeugung auf Holzbasis. Mit dem Anschluss an den neuen Wärmeverbund werden die veralteten Wärmeverteilungen in den kantonseigenen Schulhäusern ersetzt. Die Mindestmassnahmen und der Anschluss an den Wärmeverbund sollen im Jahr 2016 umgesetzt werden. Die übrigen notwendigen Sanierungsmassnahmen werden gemäss Regierungsratsbeschluss zum Investitionsprogramm 2015 bis 2024 auf die Jahre 2025 folgende verschoben.
Für Rückfragen
Tim Oldenburg, Hochbauamt, Projektierung, Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD), 061 552 90 09