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16.12.2014
Schutz vor nichtionisierender Strahlung: Vernehmlassung
Schutz vor nichtionisierender Strahlung: Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft begrüsst grundsätzlich die Änderungsvorschläge des Bundes betreffend der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV). Zu einzelnen Punkten hat der Regierungsrat Änderungsvorschläge eingereicht.
Die strengere Anwendung des Anlagegrenzwertes bei alten Hochspannungsleitungen und Eisenbahnen führt dazu, dass bei einer Änderung der Anlage die Strahlungsbelastung für die betroffene Bevölkerung gemindert werden kann. Dies begrüsst der Regierungsrat.
Messungen durch nichtakkreditierte Prüfstellen
Mit der Durchführung der Messungen zur Kontrolle der Einhaltung des Anlagegrenzwertes oder des Immissionsgrenzwertes sollen nur noch von der Schweizerischen Akkreditierungsstelle (SAS) entsprechend akkreditierte Prüfstellen beauftragt werden. Der Regierungsrat beantragt, dass auch weiterhin Messungen von nicht akkreditierten Firmen akzeptiert werden, sofern diese die geforderte Qualität der Messausrüstung und der Messdurchführung gewährleisten. Stünde für eine notwendige Messung keine akkreditierte Prüfstelle zur Verfügung, wäre die neue Verordnungsbestimmung nicht vollziehbar.
Gesamtschweizerische Regelung
Der Regierungsrat begrüsst die Aussicht, dass in Zukunft die NIS-Belastung und deren Entwicklung im gesamtschweizerischen Rahmen einheitlich erhoben und kommuniziert werden sollen. Eine objektive Information der Öffentlichkeit über die Gesundheitsauswirkungen von NIS, die vorhandene NIS-Belastung, deren Herkunft und die Ausschöpfung der Grenzwerte der NISV ist wichtig. Den Kantonen stehen die für die komplexe Erhebung der NIS-Belastung benötigten Mittel, wenn überhaupt, nur begrenzt zur Verfügung.
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft begrüsst grundsätzlich die Änderungsvorschläge des Bundes betreffend der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV). Zu einzelnen Punkten hat der Regierungsrat Änderungsvorschläge eingereicht.
Die strengere Anwendung des Anlagegrenzwertes bei alten Hochspannungsleitungen und Eisenbahnen führt dazu, dass bei einer Änderung der Anlage die Strahlungsbelastung für die betroffene Bevölkerung gemindert werden kann. Dies begrüsst der Regierungsrat.
Messungen durch nichtakkreditierte Prüfstellen
Mit der Durchführung der Messungen zur Kontrolle der Einhaltung des Anlagegrenzwertes oder des Immissionsgrenzwertes sollen nur noch von der Schweizerischen Akkreditierungsstelle (SAS) entsprechend akkreditierte Prüfstellen beauftragt werden. Der Regierungsrat beantragt, dass auch weiterhin Messungen von nicht akkreditierten Firmen akzeptiert werden, sofern diese die geforderte Qualität der Messausrüstung und der Messdurchführung gewährleisten. Stünde für eine notwendige Messung keine akkreditierte Prüfstelle zur Verfügung, wäre die neue Verordnungsbestimmung nicht vollziehbar.
Gesamtschweizerische Regelung
Der Regierungsrat begrüsst die Aussicht, dass in Zukunft die NIS-Belastung und deren Entwicklung im gesamtschweizerischen Rahmen einheitlich erhoben und kommuniziert werden sollen. Eine objektive Information der Öffentlichkeit über die Gesundheitsauswirkungen von NIS, die vorhandene NIS-Belastung, deren Herkunft und die Ausschöpfung der Grenzwerte der NISV ist wichtig. Den Kantonen stehen die für die komplexe Erhebung der NIS-Belastung benötigten Mittel, wenn überhaupt, nur begrenzt zur Verfügung.