Sanierung Deponie Feldreben: Wichtiger Meilenstein erreicht – neue Kooperationsvereinbarung unterzeichnet
Gegen die im Jahr 2016 durch das Amt für Umweltschutz und Energie (AUE) erlassene Sanierungsverfügung «Deponie Feldreben» haben drei Parteien Beschwerde erhoben. Zwei Beschwerdeverfahren konnten abgeschrieben werden, die Beschwerde der Gemeinde Muttenz ist noch hängig. Die Gemeinde und der Kanton haben im August 2021 Vergleichsgespräche aufgenommen, um einen Weg zu einer aussergerichtlichen Lösung zu finden. Die Vergleichsgespräche führten zu einem gemeinsamen Verständnis des Sanierungsvorhabens, welches als Grundlage für die Erarbeitung einer neuen Kooperationsvereinbarung mit allen beteiligten Partnern diente. Diese Kooperationsvereinbarung regelt die Rahmenbedingungen für die weitere Zusammenarbeit und die Kostentragung. Sofern die Gemeindeversammlung Muttenz der Kooperationsvereinbarung zustimmt, kann die Beschwerde der Gemeinde Muttenz zurückgezogen und mit der Ausführungsplanung des Sanierungsvorhabens begonnen werden.
Im August 2021 haben der Kanton Basel-Landschaft und die Gemeinde Muttenz Vergleichsgespräche aufgenommen. In deren Verlauf konnte ein gemeinsames Verständnis für das Sanierungsvorhaben der Deponie Feldreben geschaffen werden. Auf dieser Grundlage wurde mit allen beteiligten Partnern (Kanton Basel-Landschaft, Kanton Basel-Stadt, Gemeinde Muttenz, Industriegruppe bestehend aus BASF Schweiz AG, Novartis AG, Syngenta Crop Protection AG sowie weitere Grundeigentümer) eine neue Kooperationsvereinbarung erarbeitet. Dies geschah in der Absicht, einen langwierigen Gerichtsweg und somit einen weiteren Stillstand des Sanierungsvorhabens zu vermeiden.
Die Gespräche waren geprägt von gegenseitigem Vertrauen und dem gemeinsamen Ziel, das Sanierungsvorhaben nachhaltig und zügig umzusetzen. Am 24. August 2023 konnten die Vergleichsgespräche mit der Unterzeichnung einer neuen Kooperationsvereinbarung erfolgreich abgeschlossen werden. Die Kooperationsvereinbarung stellt einen freiwilligen, vertraglichen Zusammenschluss der beteiligten Partner dar. Sie regelt die Rahmenbedingungen für die weitere Zusammenarbeit im Sanierungsvorhaben und die Kostentragung.
Sofern die Gemeindeversammlung Muttenz der neuen Kooperationsvereinbarung und dem darin festgelegten Kostenanteil zustimmt, kann der Gemeinderat Muttenz die noch hängige und derzeit sistierte Beschwerde gegen die Sanierungsverfügung vom 16. August 2016 zurückzuziehen. Sobald die Verfügung rechtskräftig ist, kann mit der Ausführungsplanung des Sanierungsvorhabens begonnen werden. Die Kooperationspartner sind zuversichtlich, dass diese Arbeiten im kommenden Jahr starten werden.
Umfassendes Controlling-Konzept
Auflagen der Sanierungsverfügung und Vorgaben des Bundes für komplexe und kostenintensive Sanierungsvorhaben verlangen ein umfassendes Controlling-Konzept. Im Hinblick auf die neue Kooperationsvereinbarung wurde die Erarbeitung dieses Controlling-Konzepts vorgezogen, um insbesondere die Ausgestaltung der Projektorganisation, der Qualitätssicherung und des Risikomanagements verbindlich zu regeln. Damit kann sichergestellt werden, dass während der Planung und Umsetzung des Sanierungsvorhabens bereits im Voraus definierte, stabile und transparente Prozesse bestehen. Ebenso können notwendige Projektänderungen oder Mehrkosten rechtzeitig erkannt, angemessen behandelt und seitens der Aufsichtsbehörden bewilligt werden.
Vollständiger Rückbau der Gebäude des Kantons
Der Kanton Basel-Landschaft hat sich entschieden, seine Gebäude auf dem Sanierungsperimeter der Deponie Feldreben vollständig rückzubauen. Damit kann das Sanierungsvorhaben effizienter und mit höherer Qualität umgesetzt werden. Diese Optimierung wird durch eine neu vorgesehene koordinierte Planung von Abstromsicherung, Grundwasserbehandlung und Aushubmassnahmen zusätzlich unterstützt.
Angepasste Regelung der Kostentragung und aktualisierte Kostenschätzung
Neu regelt die Kooperationsvereinbarung die Kostentragung der beteiligten Partner bis zum erfolgreichen Abschluss aller altlastenrechtlichen Massnahmen auf der Deponie Feldreben. Dabei wurde eine Kostenschwelle in der Höhe von 279,0 Mio. Franken festgelegt, oberhalb derer die Grundeigentümer und der Kanton Basel-Stadt von einer weiteren Kostenverpflichtung entbunden werden. Kosten, welche diese Kostenschwelle übersteigen, werden von der Industriegruppe und dem Kanton Basel-Landschaft zu gleichen Teilen getragen.
Die Gesamtkosten für das Sanierungsvorhaben belaufen sich gemäss aktueller Kostenschätzung auf 282,0 Mio. Franken (Kostenunsicherheit von ± 30 Prozent). Bei dieser Kostenschätzung wurden die Auflagen aus der Sanierungsverfügung sowie die aufgelaufene Teuerung berücksichtigt.
Da es sich bei der Deponie Feldreben um eine Siedlungsabfalldeponie handelt, sind basierend auf der aktualisierten Kostenschätzung aus dem VASA-Fonds Bundessubventionen in der Höhe von 112,8 Mio. Franken zu erwarten. Von den verbleibenden 169,2 Mio. Franken tragen die Industriegruppe 94,3 Mio. Franken (55,7 %), der Kanton Basel-Landschaft 66,7 Mio. Franken (39,4 %), der Kanton Basel-Stadt 7,0 Mio. Franken (4,2 %) und die Gemeinde Muttenz 1,2 Mio. Franken (0,7 %).