Salina Raurica: Beschlüsse des Landrates zurückgebunden
Die jüngsten Beschlüsse des Landrats zum Strassennetz in Salina Raurica können nicht so zügig umgesetzt werden wie vorgesehen. Gegen die Beschlüsse und Massnahmen sind Beschwerden eingereicht worden. Die zuständigen Stellen setzen sich dafür ein, den Willen des Landrats möglichst zeitnah umzusetzen.
Am 22. Juni 2023 hat der Landrat verschiedene Beschlüsse zu Salina Raurica auf Grundlage der Landratsvorlage 2023/190 gefällt:
- Eine Ausgabenbewilligung über 1,04 Millionen Franken, um den provisorischen Lückenschluss zwischen der bestehenden Lohagstrasse und der Rauricastrasse bis Ende 2023 realisieren zu können. Dadurch soll die Erschliessung des Gewerbes aus Richtung Ost beziehungsweise Augst verbessert werden.
- Als provisorische Massnahme, die Öffnung der Rheinstrasse bei gleichzeitiger Schliessung der Rauricastrasse. Diese Massnahme gilt bis zur Inbetriebnahme des Lückenschlusses Lohag sowie Fertigstellung der Netzibodenstrasse.
Beschwerden gegen Beschlüsse und Massnahmen
Am 28. Juni 2023 wurde eine Beschwerde beim Kantonsgericht Basel-Landschaft gegen den Landratsbeschluss über die Ausgabenbewilligung eingereicht. Damit ist offen, wann die Ausgabenbewilligung rechtskräftig sein wird.
Ebenfalls wurden gegen die am 6. Juli 2023 im Amtsblatt publizierte Verkehrsanordnung Beschwerden eingereicht. Die Verkehrsanordnung war auf Grundlage des Landratsbeschlusses zur Wiedereröffnung der Rheinstrasse bei gleichzeitiger Schliessung der Rauricastrasse nötig. Durch die Beschwerden ist auch diese provisorische Massnahme blockiert und eine rasche Umsetzung wenig wahrscheinlich.
Die zuständigen Stellen setzen sich dafür ein, den Willen des Landrats möglichst zeitnah umzusetzen.