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21.08.2012
Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) für den Flughafen
Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) für den Flughafen:
Basel-Mulhouse keinen unerwünschten Verkehr aufdiktieren
Der Regierungsrat befürwortet eine Anbindung des Flughafens an das öffentliche Verkehrsnetz klar und unterstützt die laufenden Bestrebungen in diesem Bereich. Dies hält die Regierung in ihrer heute Dienstag verabschiedeten Stellungnahme zum Entwurf des Objektblatts des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) für den Flughafen Basel-Mulhouse zuhanden des Bundesamtes für Zivilluftfahrt fest. Der Regierungsrat spricht sich aber klar dagegen aus, dass Flugverkehr, der an anderen Flughäfen unerwünscht ist, dem Flughafen Basel-Mulhouse aufdiktiert wird. Einzugsgebiet für den Flughafen sei die trinationale Agglomeration Basel.
Im Entwurf des Objektblatts ist festgehalten, dass "mit einem direkten Anschluss an das schweizerische Fernverkehrsnetz die Voraussetzungen für eine Zusammenarbeit und eine sinnvolle Verkehrsteilung zwischen den Landesflughäfen geschaffen werden soll". Die Regierung hält fest, dass diese Formulierung der Funktion des Flughafens Basel-Mulhouse als trinationaler Airport entgegenlaufe: Dieser solle primär die Bedürfnisse der Grossagglomeration Basel abdecken.
Gleichermassen stösst sich die Regierung an einem Passus in den Erläuterungen im Objektblatt, wo dargelegt wird, ein direkter Fernverkehranschluss diene langfristig einer Entlastung der an die Kapazitätsgrenzen stossenden Landesflughäfen Zürich und Genf. Der Regierungsrat ist unmissverständlich der Auffassung, dass der binationale Landesflughafen Basel-Mulhouse mit trinatioanler Funktion nicht auch die zusätzliche Funktion eines "Überlaufs" für Flugbewegungen hat, die man an anderen Flughäfen nicht will.
Die Regierung verweist auf die frühere Festlegung im Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt vom 18. Oktober 2000, welche besagt: "Wichtig sind vor allem genügende, schnelle und direkte Bahnverbindungen aus und zu den Einzugsgebieten der Flughäfen". Diese Aussage, welche auch Vorgabe für das vorliegende Objektblatt sein müsse, wird vom Regierungsrat vollauf geteilt. Einzugsgebiet für den Flughafen Basel-Mulhouse sei jedoch klar die trinationale Agglomeration Basel.
Der Regierungsrat beantragt im weiteren die Streichung der Passage, in der als Vororientierung der Bau einer zweiten Nord-Süd-Piste festgelegt wird. Als Grund wird angeführt, dass angesichts der Entwicklungsprognosen bis ins Jahr 2030, das heisst bis zum ungefähren Ablauf des Objektblatts, der Bau dieser zweiten Piste kein Thema sein könne.
Für Rückfragen: Markus Stöcklin, Leiter Rechtsdienst BUD, Tel. 061 552 53 96
Basel-Mulhouse keinen unerwünschten Verkehr aufdiktieren
Der Regierungsrat befürwortet eine Anbindung des Flughafens an das öffentliche Verkehrsnetz klar und unterstützt die laufenden Bestrebungen in diesem Bereich. Dies hält die Regierung in ihrer heute Dienstag verabschiedeten Stellungnahme zum Entwurf des Objektblatts des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) für den Flughafen Basel-Mulhouse zuhanden des Bundesamtes für Zivilluftfahrt fest. Der Regierungsrat spricht sich aber klar dagegen aus, dass Flugverkehr, der an anderen Flughäfen unerwünscht ist, dem Flughafen Basel-Mulhouse aufdiktiert wird. Einzugsgebiet für den Flughafen sei die trinationale Agglomeration Basel.
Im Entwurf des Objektblatts ist festgehalten, dass "mit einem direkten Anschluss an das schweizerische Fernverkehrsnetz die Voraussetzungen für eine Zusammenarbeit und eine sinnvolle Verkehrsteilung zwischen den Landesflughäfen geschaffen werden soll". Die Regierung hält fest, dass diese Formulierung der Funktion des Flughafens Basel-Mulhouse als trinationaler Airport entgegenlaufe: Dieser solle primär die Bedürfnisse der Grossagglomeration Basel abdecken.
Gleichermassen stösst sich die Regierung an einem Passus in den Erläuterungen im Objektblatt, wo dargelegt wird, ein direkter Fernverkehranschluss diene langfristig einer Entlastung der an die Kapazitätsgrenzen stossenden Landesflughäfen Zürich und Genf. Der Regierungsrat ist unmissverständlich der Auffassung, dass der binationale Landesflughafen Basel-Mulhouse mit trinatioanler Funktion nicht auch die zusätzliche Funktion eines "Überlaufs" für Flugbewegungen hat, die man an anderen Flughäfen nicht will.
Die Regierung verweist auf die frühere Festlegung im Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt vom 18. Oktober 2000, welche besagt: "Wichtig sind vor allem genügende, schnelle und direkte Bahnverbindungen aus und zu den Einzugsgebieten der Flughäfen". Diese Aussage, welche auch Vorgabe für das vorliegende Objektblatt sein müsse, wird vom Regierungsrat vollauf geteilt. Einzugsgebiet für den Flughafen Basel-Mulhouse sei jedoch klar die trinationale Agglomeration Basel.
Der Regierungsrat beantragt im weiteren die Streichung der Passage, in der als Vororientierung der Bau einer zweiten Nord-Süd-Piste festgelegt wird. Als Grund wird angeführt, dass angesichts der Entwicklungsprognosen bis ins Jahr 2030, das heisst bis zum ungefähren Ablauf des Objektblatts, der Bau dieser zweiten Piste kein Thema sein könne.
Für Rückfragen: Markus Stöcklin, Leiter Rechtsdienst BUD, Tel. 061 552 53 96