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02.12.2015
Rheinstrasse Pratteln/Liestal-Initiative
Rheinstrasse zwischen Pratteln und Liestal: Regierung beantragt Rechtsgültigkeit für Volksinitiative
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, das Volksbegehren in Form der formulierten Gesetzesinitiative „zur Verkehrs-Kapazitätssicherung der Rheinstrasse zwischen Pratteln und Liestal (Rheinstrasse Pratteln/Liestal-Initiative)“ für rechtsgültig zu erklären.
Am 25. Juni 2015 hat die Landeskanzlei mitgeteilt, dass die Rheinstrasse Pratteln/Liestal-Initiative mit 1‘678 gültigen Unterschriften zustande gekommen ist. Gemäss Gesetz über die politischen Rechte muss der Regierungsrat in der Folge dem Landrat eine Vorlage zur Rechtsgültigkeit der formulierten Initiative unterbreiten.
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, das Volksbegehren in Form der formulierten Gesetzesinitiative „zur Verkehrs-Kapazitätssicherung der Rheinstrasse zwischen Pratteln und Liestal (Rheinstrasse Pratteln/Liestal-Initiative)“ für rechtsgültig zu erklären.
Am 25. Juni 2015 hat die Landeskanzlei mitgeteilt, dass die Rheinstrasse Pratteln/Liestal-Initiative mit 1‘678 gültigen Unterschriften zustande gekommen ist. Gemäss Gesetz über die politischen Rechte muss der Regierungsrat in der Folge dem Landrat eine Vorlage zur Rechtsgültigkeit der formulierten Initiative unterbreiten.
Für Rückfragen
Urs Roth, Tiefbauamt, Leiter Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur, Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD), 061 552 54 63