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01.07.2015
Rheinhafenareale in Birsfelden und Muttenz
Rheinhafenareale in Birsfelden und Muttenz: Umwidmung vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat beschlossen, die kantonseige-nen Grundstücke der Rheinhafenareale in Birsfelden und Muttenz vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen umzuwidmen.
Nachdem in der Frage der Zuordnung der Rheinhafenareale zum Verwaltungs- oder zum Finanzvermögen divergierende Auffassungen vertreten wurden, beauftragte die Regierung Prof. Felix Uhlmann mit einem Rechtsgutachten.
Der auf solche Fragestellungen spezialisierte Gutachter hat sich intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt und kommt zum Schluss, die dem Kanton im Hafengebiet gehörenden Grundstücke seien dem Verwaltungsvermögen zuzuordnen, weil der Ertrag primär der Finanzierung der Schweizerische Rheinhäfen (SRH) diene, die einen öffentlichen Zweck gemäss Rheinhafenvertrag wahrnehme.
> Landratsvorlage
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat beschlossen, die kantonseige-nen Grundstücke der Rheinhafenareale in Birsfelden und Muttenz vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen umzuwidmen.
Nachdem in der Frage der Zuordnung der Rheinhafenareale zum Verwaltungs- oder zum Finanzvermögen divergierende Auffassungen vertreten wurden, beauftragte die Regierung Prof. Felix Uhlmann mit einem Rechtsgutachten.
Der auf solche Fragestellungen spezialisierte Gutachter hat sich intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt und kommt zum Schluss, die dem Kanton im Hafengebiet gehörenden Grundstücke seien dem Verwaltungsvermögen zuzuordnen, weil der Ertrag primär der Finanzierung der Schweizerische Rheinhäfen (SRH) diene, die einen öffentlichen Zweck gemäss Rheinhafenvertrag wahrnehme.
> Landratsvorlage
Für Rückfragen
Andreas Bhend, Hochbauamt, Leiter Immobilienverkehr, Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD), 061 552 64 53