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10.06.2015
Revision der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen
Der Regierungsrat unterstützt die Revision der Verordnung des Bundes über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) und hat die entsprechende Stellungnahme zur Anhörung des Bundesamts für Umwelt verabschiedet.
Der Regierungsrat begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen. Die Einführung der Begleitscheinpflicht für „andere kontrollpflichtige Abfälle“, deren Entsorgung umfassende organisatorische Massnahmen erfordert, hat deshalb keine finanziellen und personellen Auswirkungen auf die Wirtschaft, weil die Verwendung von Begleitscheinen insbesondere für verschmutztes Aushubmaterial bereits gängige Praxis ist. Gleichzeitig wird damit für diesen potenziell umweltkritischen Abfall weiterhin die sichere Behandlung bzw. Entsorgung gewährleistet. Die künftige elektronische Übermittlung von Meldungen im grenzüberschreitenden Verkehr mit Abfällen stellt für alle Beteiligten eine Vereinfachung der bisherigen Abläufe dar. Mit der Schaffung der Rechtsgrundlage für den künftigen elektronischen Datenaustausch mit Behörden und Unternehmen im Ausland ist gleichzeitig das Potenzial für weitere Vereinfachungen im grenzüberschreitenden Verkehr gegeben. Der Regierungsrat nimmt weiter zustimmend zur Kenntnis, dass beide vorgeschlagenen Änderungen keine finanziellen und personellen Änderungen für die Kantone zur Folge haben.
> Vernehmlassung
Für Rückfragen
Roland Bono, Amt für Umweltschutz und Energie, Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD), 061 552 61 11
Der Regierungsrat begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen. Die Einführung der Begleitscheinpflicht für „andere kontrollpflichtige Abfälle“, deren Entsorgung umfassende organisatorische Massnahmen erfordert, hat deshalb keine finanziellen und personellen Auswirkungen auf die Wirtschaft, weil die Verwendung von Begleitscheinen insbesondere für verschmutztes Aushubmaterial bereits gängige Praxis ist. Gleichzeitig wird damit für diesen potenziell umweltkritischen Abfall weiterhin die sichere Behandlung bzw. Entsorgung gewährleistet. Die künftige elektronische Übermittlung von Meldungen im grenzüberschreitenden Verkehr mit Abfällen stellt für alle Beteiligten eine Vereinfachung der bisherigen Abläufe dar. Mit der Schaffung der Rechtsgrundlage für den künftigen elektronischen Datenaustausch mit Behörden und Unternehmen im Ausland ist gleichzeitig das Potenzial für weitere Vereinfachungen im grenzüberschreitenden Verkehr gegeben. Der Regierungsrat nimmt weiter zustimmend zur Kenntnis, dass beide vorgeschlagenen Änderungen keine finanziellen und personellen Änderungen für die Kantone zur Folge haben.
> Vernehmlassung
Für Rückfragen
Roland Bono, Amt für Umweltschutz und Energie, Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD), 061 552 61 11