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06.05.2015
Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung des UVEK
Vernehmlassung des UVEK: Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft nimmt Stellung zur Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und begrüsst die Änderungen.
Der Stilllegungs- und der Entsorgungsfonds sind öffentlich-rechtliche Gebilde mit eigener Rechtspersönlichkeit und eigenen Organen und unterliegen der Aufsicht des Bundesrates. Die personelle Entflechtung zwischen den Gremien der Aufsicht und der Fondsverwaltung erachtet der Regierungsrat als positiv.
Griffige Steuerungsinstrumente schaffen
Um Fehlentwicklungen und Abweichungen in der Entwicklung der Fonds zu begegnen, braucht es griffige Steuerungsinstrumente und eine zuverlässige Aufsichtskultur. Im Rahmen der verbesserten Steuerungs- und Korrekturmöglichkeiten erscheint es sogar möglich, den Sicherheitszuschlag von 30 Prozent zu reduzieren.
Die Kostenstudien sind von zentraler Bedeutung für die Steuerung eines Fonds, um recht-zeitige Korrekturmöglichkeiten zu ergreifen. In diesen Kostenstudien soll auch auf die aktuellsten Entwicklungen eingegangen werden, wie zum Beispiel Laufzeitverkürzungen, frühzeitige Stilllegungen, Verlängerungen und deren Auswirkungen. Dafür braucht es aus Sicht der Regierung klare Vorgaben der Aufsichtsorgane.
Modelle an aktuelle Begebenheiten anpassen
Die aktuelle Wirtschafts- und Kursentwicklungen können dazu führen, dass grundlegende finanzmathematische Modelle den aktuellen Begebenheiten angepasst werden müssen. Um einer Fehlentwicklung der Fonds zu begegnen, müssen grundlegende Parameter des Finanzmodells mit Augenmass angepasst werden können. Der Regierungsrat begrüsst, dass das durch das UVEK mit Einvernehmen der Eidgenössischen Finanzkontrolle erfolgen soll.
> Vernehmlassung
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft nimmt Stellung zur Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und begrüsst die Änderungen.
Der Stilllegungs- und der Entsorgungsfonds sind öffentlich-rechtliche Gebilde mit eigener Rechtspersönlichkeit und eigenen Organen und unterliegen der Aufsicht des Bundesrates. Die personelle Entflechtung zwischen den Gremien der Aufsicht und der Fondsverwaltung erachtet der Regierungsrat als positiv.
Griffige Steuerungsinstrumente schaffen
Um Fehlentwicklungen und Abweichungen in der Entwicklung der Fonds zu begegnen, braucht es griffige Steuerungsinstrumente und eine zuverlässige Aufsichtskultur. Im Rahmen der verbesserten Steuerungs- und Korrekturmöglichkeiten erscheint es sogar möglich, den Sicherheitszuschlag von 30 Prozent zu reduzieren.
Die Kostenstudien sind von zentraler Bedeutung für die Steuerung eines Fonds, um recht-zeitige Korrekturmöglichkeiten zu ergreifen. In diesen Kostenstudien soll auch auf die aktuellsten Entwicklungen eingegangen werden, wie zum Beispiel Laufzeitverkürzungen, frühzeitige Stilllegungen, Verlängerungen und deren Auswirkungen. Dafür braucht es aus Sicht der Regierung klare Vorgaben der Aufsichtsorgane.
Modelle an aktuelle Begebenheiten anpassen
Die aktuelle Wirtschafts- und Kursentwicklungen können dazu führen, dass grundlegende finanzmathematische Modelle den aktuellen Begebenheiten angepasst werden müssen. Um einer Fehlentwicklung der Fonds zu begegnen, müssen grundlegende Parameter des Finanzmodells mit Augenmass angepasst werden können. Der Regierungsrat begrüsst, dass das durch das UVEK mit Einvernehmen der Eidgenössischen Finanzkontrolle erfolgen soll.
> Vernehmlassung
Für Rückfragen
Gregor Pfister, Leiter Sicherheitsinspektorat, Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD), 061 552 62 61