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23.09.2014
Regierungsrat sagt Nein zur Mehrwertabgabe
Die von der Einwohnergemeindeversammlung Münchenstein am 18. September 2013 beschlossene Mehrwertabgabe für Einzonungen und für Aufzonungen kann nicht genehmigt werden. Der Regierungsrat hat heute die entsprechende Mutation zum Zonenreglement nicht genehmigt, weil die Baselbieter Gemeinden keine Kompetenz zur Einführung solcher Abgaben haben.
Der Regierungsrat weist in seinem Entscheid darauf hin, dass der Landrat an seiner Sitzung vom 13. November 1997 betreffend Einführung eines Planungsmehrwertabgabegesetzes mit klarer Mehrheit (46 gegen 33 Stimmen) Nichteintreten beschlossen hat. Damit sei unmissverständlich entschieden worden, dass im Kanton keine Planungsmehrwertabgabe einzuführen sei. Zudem haben die Gemeinden in diesem Bereich keine direkte Gesetzgebungskompetenz. Die am 1. Mai 2014 in Kraft getretene Revision des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes regelt auch die Mehrwertabgabe. Danach kommt die Gesetzgebungskompetenz den Kantonen zu. Überdies entspricht die von der Gemeinde Münchenstein beschlossene Mehrwertabgabe auch inhaltlich nicht den bundesrechtlichen Vorgaben. Der Regierungsrat beabsichtigt, noch in diesem Jahr den Entwurf eines Gesetzes über die Abgeltung von Planungsmehrwerten zur Vernehmlassung zu verabschieden.
Der Regierungsrat weist in seinem Entscheid darauf hin, dass der Landrat an seiner Sitzung vom 13. November 1997 betreffend Einführung eines Planungsmehrwertabgabegesetzes mit klarer Mehrheit (46 gegen 33 Stimmen) Nichteintreten beschlossen hat. Damit sei unmissverständlich entschieden worden, dass im Kanton keine Planungsmehrwertabgabe einzuführen sei. Zudem haben die Gemeinden in diesem Bereich keine direkte Gesetzgebungskompetenz. Die am 1. Mai 2014 in Kraft getretene Revision des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes regelt auch die Mehrwertabgabe. Danach kommt die Gesetzgebungskompetenz den Kantonen zu. Überdies entspricht die von der Gemeinde Münchenstein beschlossene Mehrwertabgabe auch inhaltlich nicht den bundesrechtlichen Vorgaben. Der Regierungsrat beabsichtigt, noch in diesem Jahr den Entwurf eines Gesetzes über die Abgeltung von Planungsmehrwerten zur Vernehmlassung zu verabschieden.