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02.09.2014
Regierungsrat genehmigt SIL-Objektblatt für Flugplatz Dittingen
Der Regierungsrat hat aufgrund der verwaltungsinternen Prüfung entschieden, dass gegen den Entwurf des SIL-Objektblattes für den Flugplatz Dittingen (Flugfeld) aus Sicht des Kantons Basel-Landschaft keine Vorbehalte bestehen.
Das Flugfeld in der Gemeinde Dittingen ist heute bereits im kantonalen Richtplan enthalten (KRIP) sowie als Spezialzone Flugfeld im kommunalen Zonenplan ausgeschieden. Das neue SIL-Objektblatt zieht weder Anpassungen des kantonalen Richtplans noch des kommunalen Nutzungsplans nach sich. Auch die zukünftig anzunehmende Lärmbelastung (Planungswerte Lärm-Empfindlichkeitsstufe II) ist für die weitere Siedlungsentwicklung in Dittingen nicht relevant. Das Schreiben zum Entwurf des Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL)-Objektblattes für den Flugplatz Dittingen wird nun an das Bundesamt für Zivilluftfahrt weitergeleitet.
Das Flugfeld in der Gemeinde Dittingen ist heute bereits im kantonalen Richtplan enthalten (KRIP) sowie als Spezialzone Flugfeld im kommunalen Zonenplan ausgeschieden. Das neue SIL-Objektblatt zieht weder Anpassungen des kantonalen Richtplans noch des kommunalen Nutzungsplans nach sich. Auch die zukünftig anzunehmende Lärmbelastung (Planungswerte Lärm-Empfindlichkeitsstufe II) ist für die weitere Siedlungsentwicklung in Dittingen nicht relevant. Das Schreiben zum Entwurf des Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL)-Objektblattes für den Flugplatz Dittingen wird nun an das Bundesamt für Zivilluftfahrt weitergeleitet.