Regierung will Fernwärmeanlagen und -netze verkaufen
18.06.2014
Weil die Fernwärmenetze zur Verbesserung ihrer Wirtschaftlichkeit sich vergrössern müssen und Wärmeversorgung in der Schweiz nicht als öffentliche Aufgabe gilt, sollen die Fernwärmeanlagen des Kantons Basel-Landschaft samt Netzen und Kundenstamm verkauft werden. Dies hat der Regierungsrat beschlossen.
Im Rahmen von ordnungspolitischen und Wirtschaftlichkeits-Überlegungen hat der Regierungsrat Alternativen zum aktuellen Betrieb der Fernwärmeanlagen prüfen lassen. Als einzige erfolgsversprechende Alternative hat sich dabei der Verkauf der Anlagen und Netze samt Kundenstamm erwiesen.
Angestrebt wird eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der kantonseigenen Fernwärmeanlagen, was nur durch eine Expansion zu erreichen ist. Weil aber die Anlagen des Kantons von privaten Fernwärmeversorgungen umgeben sind, lässt sich eine Expansion der Fernwärmeversorgung nur durch Verdrängung oder Übernahme der privaten Fernwärmeversorgern bewerkstelligen oder aber durch den Verkauf der kantonalen Fernwärmeversorgungen an Private. Die Wärmeversorgung stellt in der Schweiz keine öffentliche Aufgabe dar, daher kommen Verdrängung oder Übernahme von privaten Konkurrenten aus ordnungspolitischen Gründen nicht in Frage.
Die Abwicklung des Verkaufs soll in einem Dialogverfahren auf Einladung an einen oder mehrere Bieter mit dem nachhaltigsten Angebot erfolgen. Die Möglichkeit zum Verfahrensabbruch muss offen gelassen werden für den Fall, dass sich kein befriedigendes Resultat einstellt. Die Nachhaltigkeit von ökologischen und ökonomischen Synergieeffekten muss gegeben sein und ist durch die Bieter nachzuweisen.
Es bestehen Auflagen, dass ein Verkauf ausschliesslich dann zustande kommen kann, wenn sowohl Anlage und Netz in Liestal als auch in Muttenz zu akzeptablem Preis an einen oder mehrere akzeptable Käufer veräussert werden können. Zudem muss die Übernahme aller Rechte und Pflichten des aktuellen Betreibers gegenüber Dritten Bestandteil des Verkaufs sein, ebenso die Übernahme des bestehenden Personals.
Im Rahmen von ordnungspolitischen und Wirtschaftlichkeits-Überlegungen hat der Regierungsrat Alternativen zum aktuellen Betrieb der Fernwärmeanlagen prüfen lassen. Als einzige erfolgsversprechende Alternative hat sich dabei der Verkauf der Anlagen und Netze samt Kundenstamm erwiesen.
Angestrebt wird eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der kantonseigenen Fernwärmeanlagen, was nur durch eine Expansion zu erreichen ist. Weil aber die Anlagen des Kantons von privaten Fernwärmeversorgungen umgeben sind, lässt sich eine Expansion der Fernwärmeversorgung nur durch Verdrängung oder Übernahme der privaten Fernwärmeversorgern bewerkstelligen oder aber durch den Verkauf der kantonalen Fernwärmeversorgungen an Private. Die Wärmeversorgung stellt in der Schweiz keine öffentliche Aufgabe dar, daher kommen Verdrängung oder Übernahme von privaten Konkurrenten aus ordnungspolitischen Gründen nicht in Frage.
Die Abwicklung des Verkaufs soll in einem Dialogverfahren auf Einladung an einen oder mehrere Bieter mit dem nachhaltigsten Angebot erfolgen. Die Möglichkeit zum Verfahrensabbruch muss offen gelassen werden für den Fall, dass sich kein befriedigendes Resultat einstellt. Die Nachhaltigkeit von ökologischen und ökonomischen Synergieeffekten muss gegeben sein und ist durch die Bieter nachzuweisen.
Es bestehen Auflagen, dass ein Verkauf ausschliesslich dann zustande kommen kann, wenn sowohl Anlage und Netz in Liestal als auch in Muttenz zu akzeptablem Preis an einen oder mehrere akzeptable Käufer veräussert werden können. Zudem muss die Übernahme aller Rechte und Pflichten des aktuellen Betreibers gegenüber Dritten Bestandteil des Verkaufs sein, ebenso die Übernahme des bestehenden Personals.