Pratteln/Liestal – Gesetzesinitiative zur Rheinstrasse
24.02.2016
Regierungsrat beantragt Gegenvorschlag
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die formulierte Gesetzesinitiative «zur Verkehrs-Kapazitätssicherung der Rheinstrasse zwischen Pratteln und Liestal (Rheinstrasse Pratteln/Liestal-Initiative)» zur Ablehnung zu empfehlen und ihr einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen.
Die Initiative verlangt, dass die Rheinstrasse durchgängig dreispurig bleiben soll, mit einem Mittelstreifen, der z.B. bei einem Unfall im Schönthaltunnel umgehend für den Verkehr geöffnet werden kann. Diese geforderte umgehende Öffnung des Mehrzweckstreifens im Ereignisfall bedingt nach Ansicht der Regierung umfangreiche elektromechanische Installationen, Portale mit Wechselsignalen zur sicheren Führung des Verkehrs, Lichtsignalanlagen an den Knotenpunkten sowie eine ergänzende Verkehrsüberwachung.
Bis zum jetzigen Zeitpunkt gebe es in der Schweiz keine vergleichbaren Anlagen mit ähnlichen Rahmenbedingungen, hält die Regierung fest. Es sei absolut unüblich, dass für Autobahnabschnitte auf dem untergeordneten Strassennetz eine vollausgerüstete Alternativstrecke zur Verfügung gestellt werde. Auch seien die Rettungsdienste bei einem grösseren Ereignis im Tunnel auf die Rheinstrasse als Rettungsachse und zur Einrichtung eines Schadensplatzes angewiesen.
Weil aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden könne, dass der Schönthaltunnel beispielsweise durch einen Brand derart beschädigt werde, dass er für einen längeren Zeitraum nicht mehr befahrbar sei, beantragt der Regierungsrat dem Landrat, der Gesetzesinitiative einen formulierten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Der Gegenvorschlag sieht im täglichen Normalbetrieb eine zweispurige Verkehrsführung mit einem Mehrzweckstreifen so vor, dass im Bedarfsfall eine dreistreifige Verkehrsführung auf der Rheinstrasse innerhalb einer Frist von wenigen Tagen umgesetzt werden kann.
> Landratsvorlage
Für Rückfragen
Urs Roth, stv. Leiter Tiefbauamt, Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD), 061 552 54 63
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die formulierte Gesetzesinitiative «zur Verkehrs-Kapazitätssicherung der Rheinstrasse zwischen Pratteln und Liestal (Rheinstrasse Pratteln/Liestal-Initiative)» zur Ablehnung zu empfehlen und ihr einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen.
Die Initiative verlangt, dass die Rheinstrasse durchgängig dreispurig bleiben soll, mit einem Mittelstreifen, der z.B. bei einem Unfall im Schönthaltunnel umgehend für den Verkehr geöffnet werden kann. Diese geforderte umgehende Öffnung des Mehrzweckstreifens im Ereignisfall bedingt nach Ansicht der Regierung umfangreiche elektromechanische Installationen, Portale mit Wechselsignalen zur sicheren Führung des Verkehrs, Lichtsignalanlagen an den Knotenpunkten sowie eine ergänzende Verkehrsüberwachung.
Bis zum jetzigen Zeitpunkt gebe es in der Schweiz keine vergleichbaren Anlagen mit ähnlichen Rahmenbedingungen, hält die Regierung fest. Es sei absolut unüblich, dass für Autobahnabschnitte auf dem untergeordneten Strassennetz eine vollausgerüstete Alternativstrecke zur Verfügung gestellt werde. Auch seien die Rettungsdienste bei einem grösseren Ereignis im Tunnel auf die Rheinstrasse als Rettungsachse und zur Einrichtung eines Schadensplatzes angewiesen.
Weil aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden könne, dass der Schönthaltunnel beispielsweise durch einen Brand derart beschädigt werde, dass er für einen längeren Zeitraum nicht mehr befahrbar sei, beantragt der Regierungsrat dem Landrat, der Gesetzesinitiative einen formulierten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Der Gegenvorschlag sieht im täglichen Normalbetrieb eine zweispurige Verkehrsführung mit einem Mehrzweckstreifen so vor, dass im Bedarfsfall eine dreistreifige Verkehrsführung auf der Rheinstrasse innerhalb einer Frist von wenigen Tagen umgesetzt werden kann.
> Landratsvorlage
Für Rückfragen
Urs Roth, stv. Leiter Tiefbauamt, Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD), 061 552 54 63