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18.05.2016
Öffentliches Beschaffungswesen
Regierung wählt Mitglieder des Beirats
Gestützt auf die gesetzlichen Vorgaben sowie aufgrund der eingereichten Vorschläge des Gewerkschaftsbundes Baselland vom 13. April 2016 und der Wirtschaftskammer Baselland vom 25. April 2016 sind als Vertreterinnen und Vertreter für den Beirat über das öffentliche Beschaffungswesen folgende Personen vom Regierungsrat gewählt worden: Beat Tschudin von der Bau- und Umweltschutzdirektion, Daniel Allemann, Markus Meier und Peter Meier als Vertreter der Arbeitgeber sowie Andreas Giger-Schmid, Sascha Haltinner und Lucien Robischon als Vertreter der Arbeitnehmer.
Die Stimmberechtigten haben am 8. November 2015 die Annahme der formulierten Gesetzesinitiative «Für einen wirksamen Arbeitnehmerschutz und faire Wettbewerbsbedingungen für KMU im öffentlichen Beschaffungswesen» beschlossen, die eine Teilrevision des kantonalen Beschaffungsgesetzes beinhaltet. Die Änderungen sind am 1. Dezember 2015 in Kraft getreten. Eine der Neuerungen stellt die Einsetzung eines Beirats dar.
Gemäss den gesetzlichen Vorgaben besteht der Beirat aus mindestens sieben Mitgliedern. Ein Mitglied wird von der Bau- und Umweltschutzdirektion gestellt. Dieses hat gleichzeitig auch den Vorsitz inne. Die Führung der Geschäftsstelle des Beirats obliegt der Bau- und Umweltschutzdirektion des Kantons Basel-Landschaft. Die Amtsdauer der Mitglieder beträgt vier Jahre.
Die Mitglieder des Beirats arbeiten ehrenamtlich. Es werden keine Sitzungsgelder, Spesen und Reiseentschädigungen ausgerichtet. Mit der Einsetzung des Beirats entstehen darum weder zusätzliche noch neue Kosten.
Für Rückfragen
Beat Tschudin, Leiter Zentrale Beschaffungsstelle, Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD), 061 552 66 07