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16.08.2011
Oelfeuerungskontrolle: Regierungsrat setzt kantonale Gebühr ausser Kraft
Oelfeuerungskontrolle: Regierungsrat setzt kantonale Gebühr ausser Kraft
Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 16. August 2011 beschlossen, die neue kantonale Gebühr für die Ölfeuerungskontrolle noch nicht per 1. September 2011 in Kraft zu setzen. Diese neue Gebühr ist als Massnahme aus dem Entlastungspaket für den Staatshaushalt vorgesehen.
Bei der letzten Revision der kantonalen Verordnung über die Öl- und Gasfeuerungskontrolle der Gemeinden vom 21. Juni 2011 hat der Regierungsrat aufgrund des geschnürten Entlastungspaketes auch die Massnahme verabschiedet, eine kostendeckende Gebühr für die kantonalen Aufwendungen zu erheben. Die Gebühr wurde auf CHF 10.-- pro kontrollierte Anlage festgesetzt und sollte wie die übrigen Verordnungsanpassungen ab 1.September 2011 gelten. Gegen diese Verordnungsbestimmung hat sich sowohl von Seite der Gemeinden als auch von Kreisen der Feuerungskontrolleure Widerstand erhoben, und es wurden beim Kantonsgericht Basel-Landschaft mehrere Beschwerden gegen die Gebühr eingereicht. Damit aufgrund der dadurch entstandenen Situation keine Unsicherheiten beim Vollzug der Verordnung entstehen, hat der Regierungsrat beschlossen, das Inkrafttreten dieser Gebührenerhebung durch den Kanton zu verschieben und mit den beschwerdeführenden Parteien, d.h. den Gemeinden und dem Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) sowie den Feuerungskontrolleuren bzw. deren Verband, das Gespräch aufzunehmen. Ziel ist die Herbeiführung einer einvernehmlichen Lösung. Eine erste Aussprache wird noch im August stattfinden.
Im Zusammenhang mit dem Vollzug der angepassten Verordnung über die Öl- und Gasfeuerungskontrolle ist eine Wegleitung in Erarbeitung, die den Gemeinden vom Lufthygieneamt beider Basel demnächst zugestellt wird. Gleichzeitig werden die Gemeinden zur Unterstützung kommunale Musterreglemente erhalten, wodurch für die Vornahme des Vollzugs der Verordnung Klarheit geschafft werden soll.
Weitere Auskünfte:
Andrea von Känel, Lufthygieneamt beider Basel, Tel. 061 552 62 29, ab 14 Uhr