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11.06.2013
Nichtformulierte Volksinitiative "Bäche ans Licht": Gegenvorschlag
Nichtformulierte Volksinitiative "Bäche ans Licht":
Regierung verabschiedet Gegenvorschlag
Der Regierungsrat hat heute einen Gegenvorschlag zur nichtformulierten Volksinitiative "Bäche ans Licht" an den Landrat überwiesen. Dieser sieht vor, das Wasserbaugesetz vom 1. April 2004 in bezug auf Revitalisierungen und Ausdolungen zu revidieren.
Revitalisierungen unterliegen laut kantonalem Wasserbaugesetz schon bisher dem Kanton. Dieser kommt allein für die Kosten auf. Neu sollen auch Ausdolungen zu den Revitalisierungen zählen. Allerdings wird im Gegenvorschlag klar festgehalten, dass für Ausdolungen von Fliessgewässern, die nicht dem Kanton gehören, nach wie vor die Eigentümerinnen oder Eigentümer der Dolen zuständig bleiben. Der Kanton beteiligt sich unter gewissen Voraussetzungen zu 50% an den Kosten solcher Ausdolungen Dritter. Voraussetzungen für eine Kostenbeteiligung des Kantons sind insbesondere eine fachgerechte, vom Kanton genehmigte Ausführung sowie die Verfügbarkeit entsprechender Mittel im Rahmen des Budgets.
Schon am 13. Dezember 2011 hatte die Regierung die nichtformulierte Initiative zur Ablehnung empfohlen, wollte aber auf einen Gegenvorschlag verzichten. Sie begründete dies im Wesentlichen mit dem Umstand, dass die geltende Gesetzgebung Möglichkeiten biete, um Ausdolungsprojekte zu unterstützen. Die Umwelt und Energiekommission (UEK) kam in ihren Beratungen aber zum Schluss, dass entgegen dem Antrag des Regierungsrats ein Gegenvorschlag auszuarbeiten sei. Der Landrat unterstützte dieses Ansinnen der UEK einstimmig und beauftragte den Regierungsrat, einen Gegenvorschlag zur Initiative auszuarbeiten.
Regierung verabschiedet Gegenvorschlag
Der Regierungsrat hat heute einen Gegenvorschlag zur nichtformulierten Volksinitiative "Bäche ans Licht" an den Landrat überwiesen. Dieser sieht vor, das Wasserbaugesetz vom 1. April 2004 in bezug auf Revitalisierungen und Ausdolungen zu revidieren.
Revitalisierungen unterliegen laut kantonalem Wasserbaugesetz schon bisher dem Kanton. Dieser kommt allein für die Kosten auf. Neu sollen auch Ausdolungen zu den Revitalisierungen zählen. Allerdings wird im Gegenvorschlag klar festgehalten, dass für Ausdolungen von Fliessgewässern, die nicht dem Kanton gehören, nach wie vor die Eigentümerinnen oder Eigentümer der Dolen zuständig bleiben. Der Kanton beteiligt sich unter gewissen Voraussetzungen zu 50% an den Kosten solcher Ausdolungen Dritter. Voraussetzungen für eine Kostenbeteiligung des Kantons sind insbesondere eine fachgerechte, vom Kanton genehmigte Ausführung sowie die Verfügbarkeit entsprechender Mittel im Rahmen des Budgets.
Schon am 13. Dezember 2011 hatte die Regierung die nichtformulierte Initiative zur Ablehnung empfohlen, wollte aber auf einen Gegenvorschlag verzichten. Sie begründete dies im Wesentlichen mit dem Umstand, dass die geltende Gesetzgebung Möglichkeiten biete, um Ausdolungsprojekte zu unterstützen. Die Umwelt und Energiekommission (UEK) kam in ihren Beratungen aber zum Schluss, dass entgegen dem Antrag des Regierungsrats ein Gegenvorschlag auszuarbeiten sei. Der Landrat unterstützte dieses Ansinnen der UEK einstimmig und beauftragte den Regierungsrat, einen Gegenvorschlag zur Initiative auszuarbeiten.