- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Bau- und Umweltschutzdirektion
- Medienmitteilungen
- Neues Energiegesetz tritt am 1. Januar 2017 in Kraft
Neues Energiegesetz tritt am 1. Januar 2017 in Kraft
Der Regierungsrat hat das vom Landrat am 16. Juni 2016 beschlossene neue Energiegesetz auf den 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig setzt er die Verordnung über die kostendeckende Vergütung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien per 1. Januar 2017 ausser Kraft.
Am 16. Juni 2016 hat der Landrat dem totalrevidierten Energiegesetz mit 80 Ja- und vier Nein- Stimmen bei drei Enthaltungen zugestimmt. Damit wurde das erforderliche Vierfünftel-Mehr erreicht, und es muss keine obligatorische Volksabstimmung durchgeführt werden.
Die Verordnung über die kostendeckende Vergütung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien wurde am 1. Juli 2005 in Kraft gesetzt. Diese Verordnung basiert auf dem heute noch geltenden Energiegesetz vom 4. Februar 1991. Mit der Inkraftsetzung des totalrevidierten Energiegesetzes per 1. Januar 2017 wird das bestehende Energiegesetz vom 4. Februar 1991 aufgehoben. Mit dieser Aufhebung entfällt auch die gesetzliche Grundlage für die Verordnung über die kostendeckende Vergütung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien, da im neuen totalrevidierten Energiegesetz keine Rechtsgrundlage für diese Verordnung mehr enthalten ist. Daher kann und muss diese Verordnung ausser Kraft gesetzt werden.