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15.04.2015
Neue Wasserbauverordnung verabschiedet
Der Regierungsrat hat die neue Wasserbauverordnung verabschiedet. Sie tritt am 1. Mai 2015 in Kraft.
Der bisherige Vollzug des neuen Wasserbaugesetzes von 2005 basierte auf der Praxis des alten Wasserbaugesetzes. Wegen der in der Zwischenzeit gemachten Erfahrungen im Vollzugsalltag hat sich eine Neuformulierung der Verordnung als sinnvoll und erforderlich erwiesen. Im Rahmen der Wasserbauverordnung ist das Tiefbauamt für die wasserbaulichen Belange und das Amt für Umweltschutz und Energie für die Belange der Gewässernutzung zuständig.
Für Rückfragen
Andres Rohner, Generalsekretariat, Rechtsabteilung, Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD), 061 552 54 05
Der bisherige Vollzug des neuen Wasserbaugesetzes von 2005 basierte auf der Praxis des alten Wasserbaugesetzes. Wegen der in der Zwischenzeit gemachten Erfahrungen im Vollzugsalltag hat sich eine Neuformulierung der Verordnung als sinnvoll und erforderlich erwiesen. Im Rahmen der Wasserbauverordnung ist das Tiefbauamt für die wasserbaulichen Belange und das Amt für Umweltschutz und Energie für die Belange der Gewässernutzung zuständig.
Für Rückfragen
Andres Rohner, Generalsekretariat, Rechtsabteilung, Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD), 061 552 54 05