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06.04.2009
Neue Anforderungen an die Energieeffizienz im Gebäudebereich
Die Regierung des Kantons Basel-Landschaft hat am vergangenen 31. März eine Revision der Verordnung über die rationelle Energienutzung (EnGV) vom 22. März 2005 beschlossen. Die Revision entspricht den strategischen Zielsetzungen der regierungsrätlichen Energiestrategie. Sie nimmt verschiedene Begehren hängiger politischer Vorstösse auf und leistet einen wichtigen Beitrag an die klima- und energiepolitischen Zielsetzungen des Kantons Basel-Landschaft.
Die energetischen (Mindest-) Anforderungen an den Wärmeschutz und die Haustechnikanlagen werden an die im letzten Jahr revidierten Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2008) angeglichen und per 1. Juli 2009 in Kraft gesetzt.
Gemäss Energiestrategie des Regierungsrates vom 8. April 2008 sollen Neubauten bis in Jahr 2030 den Anforderungen der 2000-Watt-Gesellschaft entsprechen. Diese strategische Zielsetzung bedingt eine weitere, sukzessive Verschärfung an die Energieeffizienz im Gebäudebereich. Die Regierung des Kantons Basel-Landschaft hat deshalb am vergangenen 31. März eine Revision der Verordnung über die rationelle Energienutzung (EnGV) vom 22. März 2005 beschlossen.
Diese neuen Anforderungen dürften für die einzelne Bauherrschaft Mehrkosten in der Grössenordnung von ca. 2,8 % für ein Einfamilienhaus und ca. 1,9 % für ein Mehrfamilienhaus nach sich ziehen. Weil diese Mehrkosten durch die schweizweite Umsetzung der MuKEn 2008 in allen Kantonen anfallen werden, erwachsen dem Kanton Basel-Landschaft im Verhältnis zu den Nachbarkantonen keine Standortnachteile. Die abgeschätzten anfänglichen Mehrkosten relativieren sich durch die Einsparungen dank Energieeffizienz. Je besser Bauten und Anlagen aus energetischer Sicht gebaut werden, desto mehr Energie und letztlich auch Energiekosten lassen sich beim Betrieb über den gesamten, überlicherweise sehr langen Lebenszyklus einsparen.
Die Revision entspricht den strategischen Zielsetzungen der regierungsrätlichen Energiestrategie, nimmt verschiedene Begehren hängiger politischer Vorstösse auf und erfolgt im Gleichschritt mit der schweizweit laufenden Rechtssetzung aufgrund der im letzten Jahr veröffentlichten, neu geltenden Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich MuKEn 2008.
BAU- UND UMWELTSCHUTZDIREKTION, Informationsdienst
Für Rückfragen:
Felix Jehle, Leiter Fachstelle Energie im Amt für Umweltschutz und Energie, Tel. 061 552 55 18
Die energetischen (Mindest-) Anforderungen an den Wärmeschutz und die Haustechnikanlagen werden an die im letzten Jahr revidierten Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2008) angeglichen und per 1. Juli 2009 in Kraft gesetzt.
Gemäss Energiestrategie des Regierungsrates vom 8. April 2008 sollen Neubauten bis in Jahr 2030 den Anforderungen der 2000-Watt-Gesellschaft entsprechen. Diese strategische Zielsetzung bedingt eine weitere, sukzessive Verschärfung an die Energieeffizienz im Gebäudebereich. Die Regierung des Kantons Basel-Landschaft hat deshalb am vergangenen 31. März eine Revision der Verordnung über die rationelle Energienutzung (EnGV) vom 22. März 2005 beschlossen.
Diese neuen Anforderungen dürften für die einzelne Bauherrschaft Mehrkosten in der Grössenordnung von ca. 2,8 % für ein Einfamilienhaus und ca. 1,9 % für ein Mehrfamilienhaus nach sich ziehen. Weil diese Mehrkosten durch die schweizweite Umsetzung der MuKEn 2008 in allen Kantonen anfallen werden, erwachsen dem Kanton Basel-Landschaft im Verhältnis zu den Nachbarkantonen keine Standortnachteile. Die abgeschätzten anfänglichen Mehrkosten relativieren sich durch die Einsparungen dank Energieeffizienz. Je besser Bauten und Anlagen aus energetischer Sicht gebaut werden, desto mehr Energie und letztlich auch Energiekosten lassen sich beim Betrieb über den gesamten, überlicherweise sehr langen Lebenszyklus einsparen.
Die Revision entspricht den strategischen Zielsetzungen der regierungsrätlichen Energiestrategie, nimmt verschiedene Begehren hängiger politischer Vorstösse auf und erfolgt im Gleichschritt mit der schweizweit laufenden Rechtssetzung aufgrund der im letzten Jahr veröffentlichten, neu geltenden Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich MuKEn 2008.
BAU- UND UMWELTSCHUTZDIREKTION, Informationsdienst
Für Rückfragen:
Felix Jehle, Leiter Fachstelle Energie im Amt für Umweltschutz und Energie, Tel. 061 552 55 18