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08.04.2014
Netzebenen für die Stromversorgung aufgeteilt
Netzebenen für die Stromversorgung aufgeteilt und an Betreiber zugwiesen
Der Regierungsrat teilt auf den Netzebenen 3 (überregionale Verteilnetze), 5 (regionale Verteilnetze) und 7 (lokale Verteilnetze) die gesamte Fläche in Netzgebiete auf und weist den Netzbetreibern die Netzgebiete zu. An seiner heutigen Sitzung hat der Regierungsrat das Kantonsgebiet für die Netzebenen verfügt.
Der Kanton Basel-Landschaft hat den Auftrag, das gesamte Kantonsgebiet in Netzgebiete aufzuteilen und diese Stromnetzbetreibern zuzuweisen. Die Rechte und Pflichten der Netzbetreiber ergeben sich insbesondere aus der eidgenössischen Stromversorgungsgesetzgebung und der kantonalen Energiegesetzgebung.
Den Entwurf der Gebietszuteilung für die Netzebene 3 sowie 5 und 7 hat das Amt für Umweltschutz und Energie in Zusammenarbeit mit den betroffenen Elektrizitätsnetzbetreibern einvernehmlich ausgearbeitet. In der Vernehmlassung haben sich alle betroffenen Gemeinden damit einverstanden erklärt.
Die Abbildung der Gebiete mit parzellenscharfen Abgrenzungen ist – bis zur Rechtskraft der Netzzuteilungsverfügungen als Entwurf – unter www.geo.bl.ch (Rubrik: Elektrizitätsnetze) der Öffentlichkeit zugänglich.
Der Regierungsrat teilt auf den Netzebenen 3 (überregionale Verteilnetze), 5 (regionale Verteilnetze) und 7 (lokale Verteilnetze) die gesamte Fläche in Netzgebiete auf und weist den Netzbetreibern die Netzgebiete zu. An seiner heutigen Sitzung hat der Regierungsrat das Kantonsgebiet für die Netzebenen verfügt.
Der Kanton Basel-Landschaft hat den Auftrag, das gesamte Kantonsgebiet in Netzgebiete aufzuteilen und diese Stromnetzbetreibern zuzuweisen. Die Rechte und Pflichten der Netzbetreiber ergeben sich insbesondere aus der eidgenössischen Stromversorgungsgesetzgebung und der kantonalen Energiegesetzgebung.
Den Entwurf der Gebietszuteilung für die Netzebene 3 sowie 5 und 7 hat das Amt für Umweltschutz und Energie in Zusammenarbeit mit den betroffenen Elektrizitätsnetzbetreibern einvernehmlich ausgearbeitet. In der Vernehmlassung haben sich alle betroffenen Gemeinden damit einverstanden erklärt.
Die Abbildung der Gebiete mit parzellenscharfen Abgrenzungen ist – bis zur Rechtskraft der Netzzuteilungsverfügungen als Entwurf – unter www.geo.bl.ch (Rubrik: Elektrizitätsnetze) der Öffentlichkeit zugänglich.