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07.01.2011
Nach erster Winterphase drohen Güllenlager überzulaufen
Viele Landwirte befürchten, dass ihre Lager für flüssigen Hofdünger (Gülle) bald überlaufen werden, wenn sich der Winter weiterhin so hartnäckig hält. Sollte ein Güllenlager quasi notfallmässig geleert werden müssen, bietet das Amt für Umweltschutz und Energie (AUE) fachliche Unterstützung an: Vor dem Gülle- und Mistaustrag ist zwingend das AUE zu kontaktieren.
Obwohl auf fast allen Landwirtschaftsbetrieben im Baselbiet die vorgeschriebenen Lagerkapazitäten in den letzten Jahren geschaffen wurden, gibt es durch den ungewöhnlich frühen Wintereinbruch nun bereits Anfang Januar die ersten Probleme. In vielen Fällen konnte der Hofdünger im späten Herbst nicht mehr auf die Felder ausgebracht werden. Dadurch sind viele Gülle- und Mistlager stark gefüllt und würden noch vor dem Frühling überlaufen, wenn keine Entlastung erfolgt.
Wertvolle Pflanzennährstoffe
Gülle und Mist sind wertvolle Pflanzennährstoffe. Im Winter können wegen der Vegetationspause die Nährstoffe auf Äckern und Grasland kaum aufgenommen werden. Insbesondere bei gefrorenen, durchnässten und schneebedeckten Böden entsteht ein hohes Risiko dafür, dass die Nährstoffe ausgewaschen oder abgeschwemmt werden und Grundwasser und Bäche verunreinigen. Bei diesen Witterungsverhältnissen ist der Austrag von flüssigem Hofdünger (Gülle und Mistsaft) verboten.
Gesetzliche Meldepflicht
Es besteht eine gesetzliche Meldepflicht, falls dennoch Hofdünger ausgetragen werden muss. Das Amt für Umweltschutz und Energie (Tel. 061 552 55 05) nimmt die Meldungen entgegen und berät die Landwirte. Dabei wird unter anderem festgestellt, ob ein Notaustrag aufgrund der sich entwickelnden Wetterlage und der örtlichen Verhältnisse verantwortbar ist, und welche Parzellen dafür geeignet wären.
Der zielgerechte Einsatz von Gülle und Mist erfordert genügend grosse Lagereinrichtungen, die über die Wachstumspause der Pflanzen im Winter reichen müssen. Gesetzlich vorgeschrieben sind in der Regel Kapazitäten für eine Lagerdauer von 4 bis 5 Monate, im Berggebiet bis zu 6 Monate. Eine vorausschauende Hofdüngerbewirtschaftung ist grundlegend dafür, dass die Stoffkreisläufe geschlossen, die Gewässer geschützt und Betriebskosten gespart werden können.
BAU- UND UMWELTSCHUTZDIREKTION, Kommunikation
Für Rückfragen:
Thomas Lang, Amt für Umweltschutz und Energie, Tel. 061 552 53 73
Liestal, 07. Januar 2011