- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Bau- und Umweltschutzdirektion
- Medienmitteilungen
- Muttenz: Auflageverfahren zum kantonalen Nutzungsplan FHNW
21.03.2013
Muttenz: Auflageverfahren zum kantonalen Nutzungsplan FHNW
Muttenz: Auflageverfahren zum kantonalen Nutzungsplan "Fachhochschule Nordwestschweiz“ (FHNW)
Die Bau- und Umweltschutzdirektion hat nach der Durchführung des öffentlichen Mitwirkungsverfahrens den kantonalen Nutzungsplan "Fachhochschule Nordwestschweiz“ (FHNW) beschlossen. Für diesen wird nun das öffentliche Auflageverfahren durchgeführt. Die Auflage findet vom 25. März 2013 bis und mit 26. April 2013 statt.
Mit dem Neubauprojekt für die FHNW in Muttenz werden die bisher auf 36 Standorte in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt verteilten Hochschulen für Architektur, Bau und Geomatik, für Life Sciences, für Soziale Arbeit sowie die Pädagogische Hochschule an einem einzigen Standort in Muttenz zusammengeführt. Um den FHNW-Campus in Muttenz realisieren zu können, sind die erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen herzustellen. Mit einem kantonalen Nutzungsplan, gestützt auf das kantonale Raumplanungs- und Baugesetz (RBG), verfügt der Kanton über ein Planungsinstrument zur Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen, damit Bauabsichten zur Erfüllung von kantonalen Aufgaben realisiert werden können.
Für das Projekt FHNW-Campus Muttenz im Polyfeld Muttenz hat der Kanton Basel-Landschaft den notwendigen Nutzungsplan in enger Zusammenarbeit mit der Standortgemeinde erarbeitet und das Mitwirkungsverfahren durchgeführt.
Die Planungsakten (Zonenplan, Zonenreglement und erläuternder Planungsbericht sowie das Verkehrsgutachten) werden in der Auflagefrist auf der Bauverwaltung der Gemeinde Muttenz öffentlich aufgelegt und können während den Schalterstunden eingesehen werden. Die Ergebnisse des vorgängig durchgeführten Mitwirkungsverfahrens sind im Planungsbericht enthalten.
BAU- UND UMWELTSCHUTZDIREKTION, Kommunikation
Die Bau- und Umweltschutzdirektion hat nach der Durchführung des öffentlichen Mitwirkungsverfahrens den kantonalen Nutzungsplan "Fachhochschule Nordwestschweiz“ (FHNW) beschlossen. Für diesen wird nun das öffentliche Auflageverfahren durchgeführt. Die Auflage findet vom 25. März 2013 bis und mit 26. April 2013 statt.
Mit dem Neubauprojekt für die FHNW in Muttenz werden die bisher auf 36 Standorte in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt verteilten Hochschulen für Architektur, Bau und Geomatik, für Life Sciences, für Soziale Arbeit sowie die Pädagogische Hochschule an einem einzigen Standort in Muttenz zusammengeführt. Um den FHNW-Campus in Muttenz realisieren zu können, sind die erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen herzustellen. Mit einem kantonalen Nutzungsplan, gestützt auf das kantonale Raumplanungs- und Baugesetz (RBG), verfügt der Kanton über ein Planungsinstrument zur Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen, damit Bauabsichten zur Erfüllung von kantonalen Aufgaben realisiert werden können.
Für das Projekt FHNW-Campus Muttenz im Polyfeld Muttenz hat der Kanton Basel-Landschaft den notwendigen Nutzungsplan in enger Zusammenarbeit mit der Standortgemeinde erarbeitet und das Mitwirkungsverfahren durchgeführt.
Die Planungsakten (Zonenplan, Zonenreglement und erläuternder Planungsbericht sowie das Verkehrsgutachten) werden in der Auflagefrist auf der Bauverwaltung der Gemeinde Muttenz öffentlich aufgelegt und können während den Schalterstunden eingesehen werden. Die Ergebnisse des vorgängig durchgeführten Mitwirkungsverfahrens sind im Planungsbericht enthalten.
BAU- UND UMWELTSCHUTZDIREKTION, Kommunikation