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08.06.2015
Lockerung der Parkplatz-Erstellungspflicht im Kanton Basel-Landschaft
Der Regierungsrat hat den Vorlagenentwurf zur Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes betreffend Abstellplätze und Reduktion der Abstellplätze im Planungsverfahren zur öffentlichen Vernehmlassung freigegeben. Mit der Gesetzesänderung soll die Möglichkeit geschaffen werden, bei Vorliegen besonderer Verhältnisse auf die Erstellung von Pflichtparkplätzen für Bewohner teilweise oder ganz und in derartigen Fällen auf die Erhebung von Ersatzabgaben zu verzichten.
Aufgrund der Motion 2012/244 von Lotti Stokar betreffend „Ermöglichung von autofreien Siedlungen im Kanton Basel-Landschaft, Ausnahmen von der Pflicht, Parkplätze zu erstellen“ legt der Regierungsrat den Entwurf für eine Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes vor. Neu soll die kantonal festgelegte Pflicht zur Erstellung von Autoabstellplätzen im Rahmen von Quartierplanungen aufgrund von klaren, kantonal festgelegten Kriterien gelockert werden. Die Quartierplanverfahren werden in der Zuständigkeit der Gemeinden abgewickelt und beschlossen. Dabei haben die Gemeinden auch gegenüber der Bauherrschaft ein Mitsprache- und Mitbestimmungsrecht.
> Vernehmlassung
Aufgrund der Motion 2012/244 von Lotti Stokar betreffend „Ermöglichung von autofreien Siedlungen im Kanton Basel-Landschaft, Ausnahmen von der Pflicht, Parkplätze zu erstellen“ legt der Regierungsrat den Entwurf für eine Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes vor. Neu soll die kantonal festgelegte Pflicht zur Erstellung von Autoabstellplätzen im Rahmen von Quartierplanungen aufgrund von klaren, kantonal festgelegten Kriterien gelockert werden. Die Quartierplanverfahren werden in der Zuständigkeit der Gemeinden abgewickelt und beschlossen. Dabei haben die Gemeinden auch gegenüber der Bauherrschaft ein Mitsprache- und Mitbestimmungsrecht.
> Vernehmlassung
Für Rückfragen
Walter Keller, Amt für Raumplanung, Abteilung Kantonsplanung, Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD), 061 552 55 85