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04.05.2016
Liegenschaften vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen übertragen
Der Regierungsrat hat die Übertragung von diversen Liegenschaften vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen resp. vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen verabschiedet.
Infolge von Neuorganisationen der Kantonalen Verwaltung werden einige Liegenschaften nicht mehr zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben benötigt. Diese Objekte sollen zur Bereinigung des Portfolios vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen umgewidmet werden. Bei diesen Objekten handelt es sich vornehmlich um Verwaltungsgrundstücke, die dem Immobilienmarkt zugeführt werden sollten.
Öffentlich genutzte Objekte, die sich aktuell im Finanzvermögen befinden, sollen aufgrund ihrer kantonalen Nutzung in das Verwaltungsvermögen überführt werden.
Gesamthaft sollen vier Grundstücke mit drei Gebäuden die Vermögensart vom Verwaltungsvermögen ins Finanzvermögen wechseln. Der Restbuchwert für die Grundstücke und Gebäude betrug gesamthaft per 1. Januar 2016 1‘967‘623 Franken.
Zur Portfoliobereinigung sollen zwei Grundstücke mit drei Gebäuden vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen zum Verkehrswert per 1. Januar 2016 von 1‘866‘000 Franken überführt werden, weil sie für kantonale Bedürfnisse benötigt werden.
> Landratsvorlage
Für Rückfragen
Torsten Schrodt, Leiter Immobilienverwaltung, Hochbauamt, Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD), 061 552 55 15
Infolge von Neuorganisationen der Kantonalen Verwaltung werden einige Liegenschaften nicht mehr zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben benötigt. Diese Objekte sollen zur Bereinigung des Portfolios vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen umgewidmet werden. Bei diesen Objekten handelt es sich vornehmlich um Verwaltungsgrundstücke, die dem Immobilienmarkt zugeführt werden sollten.
Öffentlich genutzte Objekte, die sich aktuell im Finanzvermögen befinden, sollen aufgrund ihrer kantonalen Nutzung in das Verwaltungsvermögen überführt werden.
Gesamthaft sollen vier Grundstücke mit drei Gebäuden die Vermögensart vom Verwaltungsvermögen ins Finanzvermögen wechseln. Der Restbuchwert für die Grundstücke und Gebäude betrug gesamthaft per 1. Januar 2016 1‘967‘623 Franken.
Zur Portfoliobereinigung sollen zwei Grundstücke mit drei Gebäuden vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen zum Verkehrswert per 1. Januar 2016 von 1‘866‘000 Franken überführt werden, weil sie für kantonale Bedürfnisse benötigt werden.
> Landratsvorlage
Für Rückfragen
Torsten Schrodt, Leiter Immobilienverwaltung, Hochbauamt, Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD), 061 552 55 15