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10.02.2015
KRIP Anpassung 2011: Antrag zur bundesrätlichen Genehmigung
Kantonaler Richtplan Basel-Landschaft (KRIP) Anpassung 2011: Antrag zur bundesrätlichen Genehmigung
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft nimmt den ungenutzten Ablauf der Referendumsfrist bezüglich Anpassung 2011 des Kantonalen Richtplans zur Kenntnis.
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft hat am 13. November 2014 die Landratsvorlage „Kantonaler Richtplan Basel-Landschaft (KRIP), Anpassung 2011“ beschlossen. Die Anpassungen betreffen die Themen Siedlungsbegrenzung, Verkehrsintensive Einrichtungen, Raumbedarf Fliessgewässer, Fruchtfolgeflächen und BLN-Objekte (Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler). Kantonale Richtpläne unterstehen dem fakultativen Planungsreferendum. Die Referendumsfrist beträgt gemäss der Kantonsverfassung acht Wochen nach Publikation. Diese Referendumsfrist ist am 15. Januar 2015 unbenutzt abgelaufen. Der kantonale Richtplan wird nun dem Bundesrat zur Genehmigung unterbreitet.
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft nimmt den ungenutzten Ablauf der Referendumsfrist bezüglich Anpassung 2011 des Kantonalen Richtplans zur Kenntnis.
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft hat am 13. November 2014 die Landratsvorlage „Kantonaler Richtplan Basel-Landschaft (KRIP), Anpassung 2011“ beschlossen. Die Anpassungen betreffen die Themen Siedlungsbegrenzung, Verkehrsintensive Einrichtungen, Raumbedarf Fliessgewässer, Fruchtfolgeflächen und BLN-Objekte (Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler). Kantonale Richtpläne unterstehen dem fakultativen Planungsreferendum. Die Referendumsfrist beträgt gemäss der Kantonsverfassung acht Wochen nach Publikation. Diese Referendumsfrist ist am 15. Januar 2015 unbenutzt abgelaufen. Der kantonale Richtplan wird nun dem Bundesrat zur Genehmigung unterbreitet.