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03.02.2016
Kraftwerke an der Birs müssen saniert werden
Kraftwerke an der Birs müssen saniert werden: Der Lachs soll ins Laufental zurückkehren können
Der Lachs soll auch in der Birs wieder heimisch werden. Mehrere Kraftwerke an der Birs im Laufental sind für ihn aber ein unüberwindliches Hindernis. Der Regierungsrat hat darum angeordnet, dass die Kraftwerke Büttenen I und II und das Kraftwerk Moos in Grellingen, das Kraftwerk Nenzlingermatten und das Kraftwerk Juramill oberhalb von Laufen bis 2019 zu sanieren sind. So soll die Fischgängigkeit (Fischauf- und -abstieg) wiederhergestellt und der Fischschutz verbessert werden.
Mit den Verfügungen setzt der Regierungsrat die im Jahr 2014 beschlossene und vom BAFU bestätigte strategische Planung zur Wiederherstellung der Fischwanderung um. Empfänger der Verfügungen sind die ADEV Wasserkraftwerk AG für das Kraftwerk Juramill oberhalb von Laufen sowie die Birs Wasserkraft AG für die Kraftwerke Büttenen I und II in Grellingen, für das Kraftwerk Moos in Grellingen und für das Kraftwerk Nenzlingermatten. Die Kraftwerkbetreiber sind durch das Gewässerschutzgesetz verpflichtet, die notwendigen Sanierungsmassnahmen zu planen und umzusetzen. Sie werden dafür gestützt auf das Energiegesetz entschädigt. Diese Entschädigung wird über den Netzzuschlag von 0,1 Rp. pro verbrauchte Kilowattstunde Strom finanziert.
Für Rückfragen
Stephan Krähenbühl, Amt für Umweltschutz und Energie, Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD), 061 552 91 93
Der Lachs soll auch in der Birs wieder heimisch werden. Mehrere Kraftwerke an der Birs im Laufental sind für ihn aber ein unüberwindliches Hindernis. Der Regierungsrat hat darum angeordnet, dass die Kraftwerke Büttenen I und II und das Kraftwerk Moos in Grellingen, das Kraftwerk Nenzlingermatten und das Kraftwerk Juramill oberhalb von Laufen bis 2019 zu sanieren sind. So soll die Fischgängigkeit (Fischauf- und -abstieg) wiederhergestellt und der Fischschutz verbessert werden.
Mit den Verfügungen setzt der Regierungsrat die im Jahr 2014 beschlossene und vom BAFU bestätigte strategische Planung zur Wiederherstellung der Fischwanderung um. Empfänger der Verfügungen sind die ADEV Wasserkraftwerk AG für das Kraftwerk Juramill oberhalb von Laufen sowie die Birs Wasserkraft AG für die Kraftwerke Büttenen I und II in Grellingen, für das Kraftwerk Moos in Grellingen und für das Kraftwerk Nenzlingermatten. Die Kraftwerkbetreiber sind durch das Gewässerschutzgesetz verpflichtet, die notwendigen Sanierungsmassnahmen zu planen und umzusetzen. Sie werden dafür gestützt auf das Energiegesetz entschädigt. Diese Entschädigung wird über den Netzzuschlag von 0,1 Rp. pro verbrauchte Kilowattstunde Strom finanziert.
Für Rückfragen
Stephan Krähenbühl, Amt für Umweltschutz und Energie, Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD), 061 552 91 93