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09.07.2012
Kosten für die Abwasserbehandlung im 2011 stabil
In diesen Tagen erhalten die Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft die Rechnung für die Abwasserbehandlung durch das Amt für Industrielle Betriebe (AIB). Die Abwasserrechnung der 28 kantonalen Abwasseranlagen schliesst für das Jahr 2011 mit Netto-Jahreskosten von insgesamt CHF 27,86 Mio. (2010: CHF 28,05 Mio.) ab.
Die Verrechnung erfolgt gemäss Verordnung zum fünften Mal nach neuem Gewässerschutzgesetz, also nach der in die Kanalisation abgeleiteten Wassermenge, gebildet aus Schmutzwasser, Fremdwasser und Regenwasser. Bis und mit Abwasserrechnung 2006 wurden die Kosten nur nach dem Trinkwasserverbrauch verrechnet. Gemäss Beschluss des Regierungsrats zur Abwasserrechnung 2007 sollen die Kostenanteile für einige Jahre konstant belassen werden.
Gegenüber dem Vorjahr sanken die Kosten für den Betrieb der Abwasseranlagen des AIB um 3 Prozent. Sie werden in den nächsten zwei bis drei Jahren voraussichtlich auf dem Niveau verbleiben. Durch die anstehenden Erhaltungsmassnahmen der Anlagen in den Frenkentälern, durch den geplanten Ausbau der ARA Basel und der ARA Rhein und durch die zu erwartende Forderung für die Rückhaltung von Mikroverunreinigungen ist jedoch mit einer Erhöhung der Kosten zu rechnen.
Die Verrechnung erfolgt gemäss Verordnung zum fünften Mal nach neuem Gewässerschutzgesetz, also nach der in die Kanalisation abgeleiteten Wassermenge, gebildet aus Schmutzwasser, Fremdwasser und Regenwasser. Bis und mit Abwasserrechnung 2006 wurden die Kosten nur nach dem Trinkwasserverbrauch verrechnet. Gemäss Beschluss des Regierungsrats zur Abwasserrechnung 2007 sollen die Kostenanteile für einige Jahre konstant belassen werden.
Gegenüber dem Vorjahr sanken die Kosten für den Betrieb der Abwasseranlagen des AIB um 3 Prozent. Sie werden in den nächsten zwei bis drei Jahren voraussichtlich auf dem Niveau verbleiben. Durch die anstehenden Erhaltungsmassnahmen der Anlagen in den Frenkentälern, durch den geplanten Ausbau der ARA Basel und der ARA Rhein und durch die zu erwartende Forderung für die Rückhaltung von Mikroverunreinigungen ist jedoch mit einer Erhöhung der Kosten zu rechnen.
BAU- UND UMWELTSCHUTZDIREKTION, Kommunikation
Für Rückfragen:
Christoph Bitterli, Amt für Industrielle Betriebe, Tel. 061 552 62 44
Liestal, 9. Juli 2012
Für Rückfragen:
Christoph Bitterli, Amt für Industrielle Betriebe, Tel. 061 552 62 44
Liestal, 9. Juli 2012