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08.04.2014
Kommission für Mietzinsfragen wird aufgehoben
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, die Kommission für Mietzinsfragen sowie die Verordnung über die Vermietung von Wohnungen und Zimmern aufzuheben.
Mit der Kommission für die Behandlung von Mietzinsfragen sollte sichergestellt werden, dass der Kanton staatseigene, gemietete oder treuhänderisch erworbene Gebäude einheitlich und grundsätzlich den ortsüblichen Verhältnissen entsprechend vermietet.
Der Wohnungszwang ist zwischenzeitlich massiv aufgelockert worden und die Polizei benötigt keine entsprechenden Dienstwohnungen mehr. Seit 1995 bestand kein Bedarf mehr, die Kommission einzuberufen, weshalb sie obsolet geworden ist. Sollten künftig dennoch Fragen auftreten, die bis anhin durch die Kommission beantwortet wurden, können diese mit demselben Fachwissen und derselben Kompetenz direkt durch das Hochbauamt, Bereich Immobilienverwaltung, beantwortet werden.
Durch den Leistungsauftrag des Hochbauamtes – nach marktwirtschaftlichen Aspekten zu handeln – ist eine optimale Verwaltung und Vermietung gewährleistet. Die möblierten Zimmer in den Personalhäusern werden durch das verselbständigte Kantonsspital Baselland und die Psychiatrie Baselland eigenständig verwaltet und fallen dementsprechend nicht mehr unter die Verordnung. Somit ist nicht nur die Kommission für Mietzinsfragen, sondern auch die Verordnung über die Vermietung von Wohnungen und Zimmern von 1995 hinfällig geworden.