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11.02.2014
Kleinwasserkraftwerk in Zwingen: Regierungsrat erteilt Konzession
Kleinwasserkraftwerk Grossmatt in Zwingen
Regierungsrat erteilt Konzession
Der Regierungsrat hat heute alle Einsprachen gegen das Konzessionsgesuch der EBL für die Nutzung der Wasserkraft in der Grossmatt in Zwingen als unbegründet abgewiesen. Im Weiteren hat die Regierung der EBL die beantragte Konzession erteilt, allerdings unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Entscheid über die Abweisung der Einsprachen rechtskräftig wird.
Die EBL plant in der Grossmatt in Zwingen ein Kleinwasserkraftwerk und hat beim Kanton ein Konzessions- und ein Baugesuch eingereicht. Die beiden Regierungsratsbeschlüsse betreffen das Konzessionsgesuch und die dagegen erhobenen Einsprachen. Über das Baugesuch muss das Bauinspektorat entscheiden.
Der Regierungsrat hat dabei insbesondere das Interesse an der Förderung erneuerbarer Energien im Rahmen der Energiestrategien von Bund und Kanton mit dem Interesse der Fischerei abgewogen. Im Rahmen der Konzession hat die Regierung die Anliegen der Fischerei berücksichtigt, indem sie unter anderem Auflagen für einen funktionsfähigen Auf- und Abstieg für die Fische macht.
Der regierungsrätliche Entscheid über die Einsprachen kann von den abgewiesenen Einsprechenden beim Kantonsgericht angefochten werden. Dessen Entscheid kann beim Bundesgericht angefochten werden.
Regierungsrat erteilt Konzession
Der Regierungsrat hat heute alle Einsprachen gegen das Konzessionsgesuch der EBL für die Nutzung der Wasserkraft in der Grossmatt in Zwingen als unbegründet abgewiesen. Im Weiteren hat die Regierung der EBL die beantragte Konzession erteilt, allerdings unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Entscheid über die Abweisung der Einsprachen rechtskräftig wird.
Die EBL plant in der Grossmatt in Zwingen ein Kleinwasserkraftwerk und hat beim Kanton ein Konzessions- und ein Baugesuch eingereicht. Die beiden Regierungsratsbeschlüsse betreffen das Konzessionsgesuch und die dagegen erhobenen Einsprachen. Über das Baugesuch muss das Bauinspektorat entscheiden.
Der Regierungsrat hat dabei insbesondere das Interesse an der Förderung erneuerbarer Energien im Rahmen der Energiestrategien von Bund und Kanton mit dem Interesse der Fischerei abgewogen. Im Rahmen der Konzession hat die Regierung die Anliegen der Fischerei berücksichtigt, indem sie unter anderem Auflagen für einen funktionsfähigen Auf- und Abstieg für die Fische macht.
Der regierungsrätliche Entscheid über die Einsprachen kann von den abgewiesenen Einsprechenden beim Kantonsgericht angefochten werden. Dessen Entscheid kann beim Bundesgericht angefochten werden.