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21.10.2016
Klarstellung zu den Deponien im Laufental
Im Hinblick auf die Abstimmung vom 27. November 2016 über die Anpassung des Kantonalen Richtplans Basel-Landschaft (Deponien im Laufental) wird immer wieder von Inertstoff-Ablagerung gesprochen und es wird dem Kanton vorgeworfen, die Ablagerung des Aushubmaterials im grenznahen Frankreich nicht geprüft zu haben. Beides ist falsch.
Keine Inertstoffe:
Die geplanten Deponien des Typs A sind nach eidg. Gesetzgebung (VVEA) nur für unverschmutzten Aushub erlaubt; z.B. Erde und Steine. Inertstoffe sind dagegen Abbruchmaterialien von Gebäuden etc. Diese dürfen in den geplanten Deponien in Blauen und Zwingen nicht abgelagert werden. Die Bezeichnung Inertstoffdeponie ist in diesem Fall falsch.
Lagerung im grenznahen Frankreich:
Der Kanton hat es nicht versäumt zu prüfen, ob der saubere Aushub im grenznahen Frankreich möglich wäre. Auch diese Aussage ist falsch! Der Export nach Frankreich ist nämlich seit Jahrzehnten gängige Praxis. Im Jahr 2015 wurden 224‘700 m3 Aushub im grenznahen Ausland, zu 90 Prozent in Frankreich, exportiert. Lediglich 50‘500 m3 wurden im Kanton Basel-Landschaft deponiert. Frankreich kann diesen Export, gemäss internationalen Regeln zum grenzüberschreitenden Verkehr mit Abfällen, jederzeit unterbinden. Darum sind die Kantone durch den Bund gehalten, Deponiestandorte auf dem eigenen Kantonsgebiet festzulegen.
Das erfolgt mit dem Kantonalen Richtplan KRIP.