- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Bau- und Umweltschutzdirektion
- Medienmitteilungen
- Kein BL-Geld für Internationale Bauausstellung (IBA)
11.09.2008
Kein BL-Geld für Internationale Bauausstellung (IBA)
Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom vergangenen Dienstag beschlossen, sich nicht an der ersten Phase der IBA Basel 2020 finanziell zu beteiligen.
Im Rahmen des trinationalen Eurodistricts wollen die drei Länder Frankreich, Deutschland und die Schweiz eine gemeinsame, grenzüberschreitende Bauausstellung durchführen. Die erste Phase der IBA Basel 2020 umfasst die Jahre 2009-2012 und würde den Start der Arbeiten für eine mögliche IBA Basel 2020 bedeuten, verbunden mit Kosten von 1.7 Mio. Franken für den Kanton Basel-Landschaft. Die Gesamtkosten für die IBA Basel 2020 würden für den Zeitraum 2009 bis 2020 ca. 36 Millionen Franken betragen. Davon fielen für die Schweiz 23.5 Mio Franken an.
Mit diesem Entscheid des Regierungsrates gegen die Finanzierung der ersten Phase ist aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen, allenfalls einzelne Teilprojekte im Rahmen einer möglichen IBA Basel 2020 zu unterstützen.
Internationale Bauausstellungen sind Instrumente der deutschen Stadt- und Regionalentwicklung. Jede Stadt oder Region kann sich entscheiden, eine IBA auszutragen. Es wird "lediglich" der Beschluss der betroffenen öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften benötigt. Eine Bewerbung bei einem internationalen Komitee, wie dies z.B. bei Olympischen Spielen der Fall ist, ist für die Durchführung einer IBA nicht nötig. Eine IBA ist eine Selbstdeklaration und kein verliehenes Label.
BAU- UND UMWELTSCHUTZDIREKTION, Informationsdienst
Für Rückfragen:
Von 11.00 Uhr bis 11.30 Uhr: Jörg Krähenbühl, Regierungsrat, Tel. 061 552 54 03
Liestal, 11. September 2008
Mit diesem Entscheid des Regierungsrates gegen die Finanzierung der ersten Phase ist aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen, allenfalls einzelne Teilprojekte im Rahmen einer möglichen IBA Basel 2020 zu unterstützen.
Internationale Bauausstellungen sind Instrumente der deutschen Stadt- und Regionalentwicklung. Jede Stadt oder Region kann sich entscheiden, eine IBA auszutragen. Es wird "lediglich" der Beschluss der betroffenen öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften benötigt. Eine Bewerbung bei einem internationalen Komitee, wie dies z.B. bei Olympischen Spielen der Fall ist, ist für die Durchführung einer IBA nicht nötig. Eine IBA ist eine Selbstdeklaration und kein verliehenes Label.
BAU- UND UMWELTSCHUTZDIREKTION, Informationsdienst
Für Rückfragen:
Von 11.00 Uhr bis 11.30 Uhr: Jörg Krähenbühl, Regierungsrat, Tel. 061 552 54 03
Liestal, 11. September 2008