Kantonaler Richtplan Basel-Landschaft (KRIP), Anpassung 2018

25.04.2018
Zwei Medienmitteilungen zum Thema Anpassungen des Kantonalen Richtplans.

Einleitung der öffentlichen Vernehmlassung

Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 17. April 2018 den Entwurf der Landrats­vorlage zur Anpassung 2018 des Kantonalen Richtplans zur öffentlichen Vernehmlassung freigegeben. Mit dem vorliegenden Entwurf werden drei neue Aufgaben bearbeitet und verschiedene Objektblätter, darunter jenes zu den Deponien (siehe separate Medienmitteilung), sowie die Richtplan-Gesamt­karte und die Richtplankarte Verkehrsinfrastrukturen angepasst und/oder fortgeschrieben.
 
Die Anpassungen in den Objektblättern sowie die räumlichen Festlegungen in den Richtplankarten sind durch den Landrat zu erlassen. Bevor die Vorlage zur Anpassung 2018 des Kantonalen Richt-plans vom Regierungsrat zuhanden des Landrates verabschiedet werden kann, ist unter Berück-sichtigung von Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung ("Information und Mitwirkung") eine öffentliche Vernehmlassung durchzuführen. Die Anpassungen des Richtplans werden zeit­gleich dem Bundesamt für Raumentwicklung zur Vorprüfung eingereicht.
 
Neue Aufgaben
  • Ziel des neuen Objektblatts Wildtierkorridore ist die Schaffung einer raumplanerischen Grund­lage, um das Vernetzungssystem der Lebensräume der Wildtiere zu erhalten.
  • Mit dem neuen Objektblatt Abwasser wird die raumplanerischen Grundlage geschaffen, um die nötigen Sanierungen der Leitungen und allenfalls die Zusammenlegung von Abwasser­reinigungsanlagen verfahrensökonomisch durchführen zu können.
  • Wesentliches Ziel des neuen Objektblatts Erlebnisraum Augusta Raurica ist die behörden­verbindliche Abstimmung kommunaler und kantonaler Interessen in diesem Gebiet, was der Gemeinde August eine grössere Planungsautonomie gibt.
 
Die weiteren Objektblätter, die angepasst oder fortgeschrieben werden, betreffen die Deponien (Anpassung), den Wald (Anpassung), das Vorranggebiet Natur (Anpassung/Fortschreibung), die Ausflugsziele im Jura (Fortschreibung), die Radrouten (Anpassung/Fortschreibung), die Wander­wege (Anpassung), den Abbau (Anpassung) und die Standorte für kantonale öffentliche Bauten / Anlagen (Anpassung).
 
Die Vernehmlassungsfrist dauert vom 4. Mai bis zum 4. August 2018.
Die Dokumente können unter folgendem Link von der Website des Kantons Basel-Landschaft herunter geladen werden: http://www.baselland.ch/aktuelle_vernehml-htm.273436.0.html.


Anpassungen am Objektblatt Deponien

Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 17. April 2018 den Entwurf der Landrats­vorlage zur Anpassung 2018 des Kantonalen Richtplans zur öffentlichen Vernehmlassung freigegeben. Mit dem vorliegenden Entwurf werden drei neue Aufgaben bearbeitet und verschiedene Objektblätter, darunter jenes zu den Deponien, sowie die Richtplan-Gesamt­karte und die Richtplankarte Verkehrsinfrastrukturen angepasst und/oder fortgeschrieben.
 
Im Dezember 2017 haben die Regierungen von Basel-Landschaft und Basel-Stadt die "Abfallpla­nung Basel-Landschaft und Basel-Stadt 2017" genehmigt. Diese basiert auf einer detaillierten Analyse der Abfallwirtschaft in den beiden Kantonen. Die gemeinsame Abfallplanung enthält definierte Ziele. Zur Zielerreichung wurden in den Bereichen Vermeidung, Verwertung und Entsorgung insgesamt 23 Massnahmen festgelegt. Mit diesen festgelegten Massnahmen unterstützen die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt die Weiterentwicklung der Abfallwirtschaft zu einer zukunftsfähigen Kreislaufwirtschaft. Im Weiteren wird ein schonender Umgang mit den begrenzten Ressourcen gefördert und die Entsorgungssicherheit gewährleistet.
 
Per Ende 2016 bestand im Kanton ein bewilligtes Restvolumen für Deponien Typ A (unverschmutztes Aushubmaterial) und Typ B (Inertstoffe) von rund 2.4 Mio. m3 resp. 3,5 Mio m3 (inkl. Erweiterung Strickrain 2018). In den Jahren 2014 - 2016 wurden im Durchschnitt im Kanton 500'000 m3 Material des Typs A und des Typs B abgelagert. Jährlich können derzeit 200‘000 - 400‘000 m3 unverschmutztes Aushubmaterial zur Rekultivierung von Kiesgruben im grenznahen Ausland exportiert werden. Ausgehend von diesen Erfahrungswerten zusammen mit einem Zuschlag für Unvorhergesehenes und Grossprojekte ergibt sich in der Summe für einen Zeitraum von 15 - 20 Jahren ein kantonaler Deponievolumen-Bedarf (Typ A und B) von ca. 15.5-18 Mio. m3, sofern der Export von unverschmutztem Aushub weiterhin möglich ist.
 
Die generelle Vorgehensweise bei der Standortsuche und Standortevaluation richtet sich nach den Verfahren, wie sie im Konzept für die Aushub- und Bauschuttentsorgung 1998 des Kantons Basel-Landschaft beschrieben sind. Mit den so durchgeführten Evaluationsverfahren ist gewährleistet, dass eine umfassende Abklärung von Alternativstandorten innerhalb eines vordefinierten Betrachtungsperimeters stattgefunden hat. Diese ist Voraussetzung für eine Waldrodung, namentlich für die Feststellung der relativen Standortgebundenheit von Deponiestandorten im Waldareal.
 
Alle Dokumente zum Evaluationsverfahren können im Internet unter https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/bau-und-umweltschutzdirektion/raumplanung/grundlagen/daten-berichte (Bereich Ver- und Entsorgung) eingesehen werden.
 
Die Schlussergebnisse der Feinevaluation wurden den potenziellen Standortgemeinden in zwei Infoveranstaltungen Ende September und Ende Oktober 2016 präsentiert. Die Gemeinden wurden eingeladen zu den Unterlagen bis Mitte Januar 2017 Stellung zu nehmen. Anfang November 2016 wurden auch die möglicherweise betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer durch das Amt für Raumplanung über das Evaluationsverfahren informiert. Aufgrund der Rückmeldungen der Gemeinden und von Hinweisen der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer wurde der Schlussbericht korrigiert und überarbeitet.
 
Eine weitere Korrektur ergab sich aufgrund von Art. 37 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (GSchG). In Abs. 1 Bst. bbis ist seit 1. August 2013 festgelegt, dass Fliessgewässer für eine Deponie verbaut oder korrigiert werden dürfen; dies aber nur, wenn ausschliesslich unverschmutztes Aushub-, Abraum- und Ausbruchmaterial abgelagert wird. Das heisst, dass an Standorten, bei welchen Fliessgewässer betroffen sind, nur Deponien Typ A realisiert werden können. Somit musste jeweils der Deponietyp der Standorte Baholde, Hölstein, Plänezen, Liestal, Isental, Diegten, Schweini, Ziefen, Werstel, Niederdorf/Lampenberg und Bloond, Ziefen von B auf A zurückgestuft werden.
 
Die Umsetzung der Feinevaluation in den kantonalen Richtplan wird vom Regierungsrat wie folgt in die öffentliche Vernehmlassung gegeben:
  • Erweiterung der bestehenden Standorte Deponietyp B Höli, Liestal (um max. 10 Mio m3), Bruggtal, Bennwil und Elbisgraben, Füllinsdorf
  • Festsetzung der neuen Standorte Deponietyp A Baholde, Hölstein, Tannenried, Sissach, Isental, Diegten und Schäftlete/Chlus, Blauen/Zwingen.
 
Mit diesen Deponie-Standorten ist ein potenzielles Deponievolumen von ca. 20-24 Mio. m3 möglich. Dabei ist zu beachten, dass auf der Stufe des behördenverbindlichen Richtplans (Massstab 1:50'000) die festzulegenden Standorte lediglich mit einer Punktsignatur dargestellt werden. Erst in der Nutzungsplanung und im Rodungsverfahren werden die Deponieperimeter und die konkreten Deponievolumina abschliessend definiert und grundeigentumsverbindlich festgelegt. Die Standortgemeinden und die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer haben dabei also ein gewichtiges Wort mitzureden.
 
Die Vernehmlassungsfrist für die KRIP-Anpassung 2018 dauert vom 4. Mai bis zum 4. August 2018.
Die Dokumente (Landratsvorlage und Objektblätter) können unter http://www.baselland.ch/vernehmlassung von der Website des Kantons Basel-Landschaft herunter geladen werden.