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12.05.2015
Kantonaler Richtplan: Antrag zur bundesrätlichen Genehmigung
Der Regierungsrat hat dem Bundesamt für Raumentwicklung die Genehmigung der Anpassung 2011 des Kantonalen Richtplans bezüglich Windenergie beantragt.
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft hat am 12. Februar 2015 die Landratsvorlage 2014/327, welche den Kantonalen Richtplan Basel-Landschaft (KRIP), Neuformulierung Ob-jektblatt VE2.4 Potenzialgebiete für Windparks, Anpassung Objektblatt L3.2 Vorranggebiet Landschaft beinhaltet, beschlossen. Kantonale Richtpläne unterstehen dem fakultativen Planungsreferendum mit einer Referendumsfrist von acht Wochen nach Publikation. Diese Referendumsfrist ist am 16. April 2015 unbenutzt abgelaufen.
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft hat am 12. Februar 2015 die Landratsvorlage 2014/327, welche den Kantonalen Richtplan Basel-Landschaft (KRIP), Neuformulierung Ob-jektblatt VE2.4 Potenzialgebiete für Windparks, Anpassung Objektblatt L3.2 Vorranggebiet Landschaft beinhaltet, beschlossen. Kantonale Richtpläne unterstehen dem fakultativen Planungsreferendum mit einer Referendumsfrist von acht Wochen nach Publikation. Diese Referendumsfrist ist am 16. April 2015 unbenutzt abgelaufen.