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Kantonaler Nutzungsplan Gewässerraum
Los 1 Frenkentäler: Start des AuflageverfahrensDie Bau- und Umweltschutzdirektion hat die kantonalen Nutzungspläne ‚Gewässerraum‘ für 18 Frenkentäler Gemeinden beschlossen. Diese liegen nun öffentlich auf.
Die eidgenössische Gewässerschutzgesetzgebung verpflichtet die Kantone, die Gewässerraumausscheidung bis zum 31. Dezember 2018 vorzunehmen.
Mit den kantonalen Nutzungspläne ‚Gewässerraum‘ setzt der Kanton Basel-Landschaft, gestützt auf § 12a Absatz 1 des Raumplanungs- und Baugesetzes vom 8. Januar 1998 (RBG; SGS 400), diesen Auftrag für die Gewässer ausserhalb der Bauzone jetzt um.
Deshalb wird für die kantonalen Nutzungspläne ‚Gewässerraum‘ der Gemeinden Arboldswil, Bennwil, Bretzwil, Bubendorf, Hölstein, Lampenberg, Langenbruck, Lauwil, Liedertswil, Lupsingen, Niederdorf, Oberdorf, Ramlinsburg, Reigoldswil, Seltisberg, Titterten, Waldenburg und Ziefen nun das öffentliche Auflageverfahren durchgeführt.
Hinweise zum Auflageverfahren gemäss § 13 RBG:
Auflagefrist: 8. September - 7. Oktober 2016
Auflageorte: Amt für Raumplanung, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal, Zimmer 206
Gemeindeverwaltungen der obengenannten Gemeinden
Internet: http://www.bl.ch/vernehmlassungen
Einsprachen zu den kantonalen Nutzungsplänen ‚Gewässerraum‘ können bis zum 7. Oktober 2016 schriftlich und begründet beim Amt für Raumplanung, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal, eingereicht werden.