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23.09.2015
IWB/KVA Basel: Rückerstattung aus den Reserven
zugunsten der kommunalen Lieferanten von Siedlungsabfällen (Hauskehricht und Sperrgut)
Im Mai 2015 teilten die Industriellen Werke Basel (IWB) mit, dass sie eine einmalige Rückerstattung an die Baselbieter Lieferanten (Gemeinden und Städte) von Siedlungsabfällen aus den Reserven der KVA Basel vorsehen. Diese Reserven wurden über die von den Abfall-Zulieferern (u.a. die Baselbieter Gemeinden) bezahlten Kehrichtverbrennungsgebühren gebildet, welche von den Baselbieter Gemeinden wiederum über die kommunalen Abfallgebühren, d.h. über die Spezialfinanzierung Abfallbeseitigung auf die Gebührenzahler überwälzt wurden.
In den Jahren 2007 bis 2012 erzielte die KVA Basel Überschüsse von insgesamt rund CHF 100 Mio. Diese wurden durch die IWB als Rückstellung ausgewiesen. Nun sollen diese Überschüsse gemäss Beschluss IWB an die Vertragspartner zurückerstattet werden. In den Genuss einer Rückerstattung kommen alle tariflich gebundenen staatlichen Lieferanten im Verhältnis ihrer Anliefermengen. Bei grossen Gemeinden kann die Rückerstattung rund 2 Mio. CHF betragen. Bei sehr kleinen Gemeinden knapp 10‘000 CHF. Für die Kehrichtbeseitigung Laufental – Schwarzbubenland AG (KELSAG) und den Gemeindeverband Abfallbewirtschaftung Unteres Fricktal (GAF) erfolgt die Rückerstattung durch die IWB direkt.
Seit dem Jahr 2013 weist die IWB allfällige Überschüsse oder Unterdeckungen des Siedlungsabfalls in der Betriebsrechnung der KVA als sogenannte Deckungsdifferenz aus. Dieses Vorgehen wurde durch den Verwaltungsrat der IWB und den Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt genehmigt.
Um den Prozess für die IWB zu vereinfachen erfolgt die Rückerstattung an die einzelnen Baselbieter Gemeinden und Städte (exkl. KELSAG und GAF) im Sinne einer Dienstleistung durch die Finanzdirektion. Der Betrag von 27‘050‘552.90 CHF wurde dazu durch die IWB auf ein Konto der Finanzdirektion des Kantons Basel-Landschaft überwiesen. Die Rückerstattung an die Gemeinden und Städte erfolgt mengenproportional bezogen auf die Anliefermenge im erwähnten Zeitraum.
BAU- UND UMWELTSCHUTZDIREKTION, Kommunikation
In den Jahren 2007 bis 2012 erzielte die KVA Basel Überschüsse von insgesamt rund CHF 100 Mio. Diese wurden durch die IWB als Rückstellung ausgewiesen. Nun sollen diese Überschüsse gemäss Beschluss IWB an die Vertragspartner zurückerstattet werden. In den Genuss einer Rückerstattung kommen alle tariflich gebundenen staatlichen Lieferanten im Verhältnis ihrer Anliefermengen. Bei grossen Gemeinden kann die Rückerstattung rund 2 Mio. CHF betragen. Bei sehr kleinen Gemeinden knapp 10‘000 CHF. Für die Kehrichtbeseitigung Laufental – Schwarzbubenland AG (KELSAG) und den Gemeindeverband Abfallbewirtschaftung Unteres Fricktal (GAF) erfolgt die Rückerstattung durch die IWB direkt.
Seit dem Jahr 2013 weist die IWB allfällige Überschüsse oder Unterdeckungen des Siedlungsabfalls in der Betriebsrechnung der KVA als sogenannte Deckungsdifferenz aus. Dieses Vorgehen wurde durch den Verwaltungsrat der IWB und den Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt genehmigt.
Um den Prozess für die IWB zu vereinfachen erfolgt die Rückerstattung an die einzelnen Baselbieter Gemeinden und Städte (exkl. KELSAG und GAF) im Sinne einer Dienstleistung durch die Finanzdirektion. Der Betrag von 27‘050‘552.90 CHF wurde dazu durch die IWB auf ein Konto der Finanzdirektion des Kantons Basel-Landschaft überwiesen. Die Rückerstattung an die Gemeinden und Städte erfolgt mengenproportional bezogen auf die Anliefermenge im erwähnten Zeitraum.
BAU- UND UMWELTSCHUTZDIREKTION, Kommunikation