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24.03.2011
Information an die Medien zum Gebäudeprogramm der Kantone
Sachverhalt
Auf Donnerstag, 24. März 2011, 14:30 Uhr ist eine Medienkonferenz des Steuerungsausschusses vom Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen im Medienzentrum des Bundeshauses in Bern anberaumt (vgl. MM in der Beilage). An dieser Konferenz kündigt die Leitung des Gebäudeprogramms zwei Programmanpassungen auf den 1. April 2011 an:
Auf Donnerstag, 24. März 2011, 14:30 Uhr ist eine Medienkonferenz des Steuerungsausschusses vom Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen im Medienzentrum des Bundeshauses in Bern anberaumt (vgl. MM in der Beilage). An dieser Konferenz kündigt die Leitung des Gebäudeprogramms zwei Programmanpassungen auf den 1. April 2011 an:
- Die Minimalfördersumme pro Gesuch wird von 1'000 auf 3'000 Franken erhöht.
- Der Förderbeitrag für den Fensterersatz wird von 70 auf 40 Franken gesenkt.
Wie RP Jörg Krähenbühl an der Medienkonferenz zum Rückblick auf ein Jahr
Baselbieter Energiepaket
am
17. März 2011
bereits orientierte, wird der Kanton Basel-Landschaft diese Programmänderungen mit Mitteln aus dem kantonalen Verpflichtungskredit für die Förderung erneuerbarer Energien und Energieeffizienz auffangen, um die Kontinuität beim Förderprogramm für die Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer im Kanton Basel-Landschaft zu wahren. Auch der
Kanton Basel-Stadt
sorgt mit kantonalen Mitteln für die gleiche Kontinuität, vgl. Medienmitteilung des Departementes für Wirtschaft, Soziales und Umwelt Basel-Stadt vom 18. März 2011.
Für energetische Gebäudesanierungen in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt gelten also die gleichen Förderbedingungen wie bis anhin. Die Mindestfördersumme bleibt bei 1000 Franken in Basel-Landschaft und bei 200 Franken in Basel-Stadt, der Förderbeitragssatz für Fenster bleibt bei 70 Franken .
Ergänzende BUD/WSU-Medieninformation
Für energetische Gebäudesanierungen in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt gelten also die gleichen Förderbedingungen wie bis anhin. Die Mindestfördersumme bleibt bei 1000 Franken in Basel-Landschaft und bei 200 Franken in Basel-Stadt, der Förderbeitragssatz für Fenster bleibt bei 70 Franken .
Ergänzende BUD/WSU-Medieninformation
Kasten als Ergänzung zur Berichterstattung über die Medienkonferenz im Bundeshaus
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Kontinuität bei den Förderprogrammen in beiden Basel
Die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt fangen die Programmänderungen des Gebäudeprogramms von Bund und Kantonen mit kantonalen Mitteln auf. Für die energetischen Gebäudesanierungen in den beiden Kantonen gelten die gleichen Förderbedingungen wie bis anhin: Die Mindestfördersumme bleibt bei 1000 Franken in Basel-Landschaft und bei 200 Franken in Basel-Stadt, bei Fenstern gilt weiterhin der Beitragssatz von 70 Franken pro Quadratmeter. Diese Massnahmen unterstreichen den Willen der beiden Basel, bei den erfolgreich angelaufenen Förderprogrammen für Energieeffizienz und Klimaschutz bei den bestehenden Gebäuden Kontinuität zu wahren. |
Weitere Auskünfte
Felix Jehle, Leiter Fachstelle Energie, Amt für Umweltschutz und Energie, Kanton Basel-Landschaft, Tel. 061 552 55 18, [email protected]
Thomas Fisch, Leiter Abteilung Energie, Amt für Umwelt und Energie, Kanton Basel-Stadt, Tel. 061 639 23 52,
[email protected]