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13.08.2013
Höhere Wirtschaftlichkeit beim Werterhalt der Strassen
Höhere Wirtschaftlichkeit beim Werterhalt der Strassen:
Regierung beantragt 4-Jahresbudget
Aufgrund einer Empfehlung der Geschäftsprüfungskommission unterbreitet der Regierungsrat dem Landrat eine Vorlage zur Einführung eines 4-Jahresbudgets im Bereich Strassenunterhalt des Tiefbauamtes. Die Regierung ist der Ansicht, dass vor allem aus Gründen der Wirtschaftlichkeit im Bereich des Strassenwerterhalts (Instandsetzung, Korrektion, Unterhalt) ein 4-Jahresbudget sehr sinnvoll ist und deshalb eingeführt werden soll.
Für die 4-Jahresbudgetierung werden dem Landrat je ein Verpflichtungskredit von 116 Mio. Franken für die Werterhaltung der Kantonsstrassen (Instandsetzung und Korrektion) und von 36 Mio. Franken für den baulichen und betrieblichen Unterhalt beantragt (ohne Hochleistungsstrassen). Mit dem Abweichen von der bisherigen, zwingenden Jährlichkeit kann auf der Grundlage des aktuellen Leistungsauftrags insbesondere bei Werterhaltungsprojekten ohne Erhöhung der bisherigen jährlichen Tranchen auf Grund der terminlichen Freiheit insgesamt mit einem zusätzlichen Effizienzgewinn von ca. 4 bis 8 Mio. Franken (3.5 - 7.0%) gerechnet werden. Damit kann der heutige Rückstand im Werterhalt der Kantonsstrassen (ohne Hochleistungsstrassen) von ca. 150 Mio. Franken bei gleichbleibenden Ausgaben längerfristig zumindest zu einem kleinen Teil abgebaut werden.
Regierung beantragt 4-Jahresbudget
Aufgrund einer Empfehlung der Geschäftsprüfungskommission unterbreitet der Regierungsrat dem Landrat eine Vorlage zur Einführung eines 4-Jahresbudgets im Bereich Strassenunterhalt des Tiefbauamtes. Die Regierung ist der Ansicht, dass vor allem aus Gründen der Wirtschaftlichkeit im Bereich des Strassenwerterhalts (Instandsetzung, Korrektion, Unterhalt) ein 4-Jahresbudget sehr sinnvoll ist und deshalb eingeführt werden soll.
Für die 4-Jahresbudgetierung werden dem Landrat je ein Verpflichtungskredit von 116 Mio. Franken für die Werterhaltung der Kantonsstrassen (Instandsetzung und Korrektion) und von 36 Mio. Franken für den baulichen und betrieblichen Unterhalt beantragt (ohne Hochleistungsstrassen). Mit dem Abweichen von der bisherigen, zwingenden Jährlichkeit kann auf der Grundlage des aktuellen Leistungsauftrags insbesondere bei Werterhaltungsprojekten ohne Erhöhung der bisherigen jährlichen Tranchen auf Grund der terminlichen Freiheit insgesamt mit einem zusätzlichen Effizienzgewinn von ca. 4 bis 8 Mio. Franken (3.5 - 7.0%) gerechnet werden. Damit kann der heutige Rückstand im Werterhalt der Kantonsstrassen (ohne Hochleistungsstrassen) von ca. 150 Mio. Franken bei gleichbleibenden Ausgaben längerfristig zumindest zu einem kleinen Teil abgebaut werden.