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17.12.2013
Grünes Licht zur Erarbeitung eines Raumkonzeptes
Der Regierungsrat hat heute grünes Licht zur Erarbeitung eines Raumkonzeptes gegeben. Dieses umfasst Leit- und Grundsätze der räumlichen Entwicklung, legt Handlungsstrategien fest und umreisst die Koordinationsfelder mit benachbarten Gebietskörperschaften. Es entwirft Raumtypen und funktionale Räume und fasst die kantonale Raumentwicklungsstrategie in ein kartografisches Zukunftsbild.
Der Kanton zeigt gemäss Raumplanungs- und Baugesetz die künftige räumliche Ordnung und insbesondere die raumplanerischen Ziele in den Bereichen Siedlung, Natur und Landschaft, Verkehr sowie Ver- und Entsorgung in einem «Konzept der räumlichen Entwicklung» (KORE) auf. Dieses ist mittlerweile zehn Jahre alt; es bildete via Landratsbeschluss die politisch gewertete Grundlage für den seit dem Jahr 2010 rechtskräftigen kantonalen Richtplan.
Das revidierte Bundesgesetz über die Raumplanung gibt Anlass zur Überprüfung und Weiterführung der räumlichen Entwicklungsziele des Kantons. Diese Ziele sind neu in ein eigenständiges Raumkonzept zu fassen, das integraler Bestandteil des kantonalen Richtplans werden wird. Der Regierungsrat setzt dazu, basierend auf einer Analyse der raumrelevanten Entwicklungstrends, wichtige Leitplanken. So soll sich das Raumkonzept insbesondere mit folgenden Teilstrategien auseinandersetzen:
Funktionale Räume und Strukturerhalt: Räume der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Koordination wirken heute über Gemeindegrenzen hinaus; neue Funktionalräume entstehen.
Siedlung und Bevölkerung: Lage und Verteilung der Bauzonen sind regional und auf die erwartete Bevölkerungsentwicklung abzustimmen.
Verkehr: Kombinierte Mobilität ist Rückgrat nachhaltiger Siedlungs- und Raumentwicklung.
Wirtschaft: Das Raumkonzept soll die Baselbieter Wirtschaftsförderung im Bereich der Raumplanung unterstützen.
Landschaft und Biodiversität: Die Schonung und nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen muss trotz Prosperität gewährleistet bleiben.
Ver- und Entsorgung: Die raumwirksamen Auswirkungen der Energieversorgung, der Wassernutzung und der Rohstoff- und Abfallbewirtschaftung sind zu koordinieren.
Das Raumkonzept wird auf die strategischen Ziele der Regierung und der Direktionen abgestimmt. Es zeigt auf, welche Rahmenbedingungen nötig sind, um die gewünschte nachhaltige Raumentwicklung einzuleiten und zu gewährleisten und bildet so den strategischen Orientierungsrahmen für die Koordination der raumwirksamen Tätigkeiten des Kantons.
Der Kanton zeigt gemäss Raumplanungs- und Baugesetz die künftige räumliche Ordnung und insbesondere die raumplanerischen Ziele in den Bereichen Siedlung, Natur und Landschaft, Verkehr sowie Ver- und Entsorgung in einem «Konzept der räumlichen Entwicklung» (KORE) auf. Dieses ist mittlerweile zehn Jahre alt; es bildete via Landratsbeschluss die politisch gewertete Grundlage für den seit dem Jahr 2010 rechtskräftigen kantonalen Richtplan.
Das revidierte Bundesgesetz über die Raumplanung gibt Anlass zur Überprüfung und Weiterführung der räumlichen Entwicklungsziele des Kantons. Diese Ziele sind neu in ein eigenständiges Raumkonzept zu fassen, das integraler Bestandteil des kantonalen Richtplans werden wird. Der Regierungsrat setzt dazu, basierend auf einer Analyse der raumrelevanten Entwicklungstrends, wichtige Leitplanken. So soll sich das Raumkonzept insbesondere mit folgenden Teilstrategien auseinandersetzen:
Funktionale Räume und Strukturerhalt: Räume der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Koordination wirken heute über Gemeindegrenzen hinaus; neue Funktionalräume entstehen.
Siedlung und Bevölkerung: Lage und Verteilung der Bauzonen sind regional und auf die erwartete Bevölkerungsentwicklung abzustimmen.
Verkehr: Kombinierte Mobilität ist Rückgrat nachhaltiger Siedlungs- und Raumentwicklung.
Wirtschaft: Das Raumkonzept soll die Baselbieter Wirtschaftsförderung im Bereich der Raumplanung unterstützen.
Landschaft und Biodiversität: Die Schonung und nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen muss trotz Prosperität gewährleistet bleiben.
Ver- und Entsorgung: Die raumwirksamen Auswirkungen der Energieversorgung, der Wassernutzung und der Rohstoff- und Abfallbewirtschaftung sind zu koordinieren.
Das Raumkonzept wird auf die strategischen Ziele der Regierung und der Direktionen abgestimmt. Es zeigt auf, welche Rahmenbedingungen nötig sind, um die gewünschte nachhaltige Raumentwicklung einzuleiten und zu gewährleisten und bildet so den strategischen Orientierungsrahmen für die Koordination der raumwirksamen Tätigkeiten des Kantons.