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03.09.2014
Gesetzesinitiative zum öffentlichen Beschaffungswesen rechtsgültig
Gesetzesinitiative "Für einen wirksamen Arbeitnehmerschutz und faire Wettbewerbsbedingungen für KMU im öffentlichen Beschaffungswesen" ist rechtsgültig
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die formulierte Gesetzesinitiative "Für einen wirksamen Arbeitnehmerschutz und faire Wettbewerbsbedingungen für KMU im öffentlichen Beschaffungswesen" für rechtsgültig zu erklären. Der Rechtsdienst des Regierungsrates hat auf das Ersuchen der Bau- und Umweltschutzdirektion die Frage der Rechtsgültigkeit der Gesetzesinitiative geprüft. In seinem Gutachten hält der Rechtsdienst fest, dass er die formulierte Gesetzesinitiative als rechtsgültig erachte. Gestützt auf dieses Gutachten beantragt der Regierungsrat, die formulierte Gesetzesinitiative für rechtsgültig zu erklären.
Die Unterschriftenliste zur formulierten Gesetzesinitiative wurde am 16. April 2014 eingereicht und die Initiative nach der Vorprüfung im Amtsblatt vom 2. Mai 2014 publiziert. Die Initiative ist zustande gekommen und verlangt inhaltlich eine Änderung des Gesetzes vom 3. Juni 1999 über öffentliche Beschaffungen.
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die formulierte Gesetzesinitiative "Für einen wirksamen Arbeitnehmerschutz und faire Wettbewerbsbedingungen für KMU im öffentlichen Beschaffungswesen" für rechtsgültig zu erklären. Der Rechtsdienst des Regierungsrates hat auf das Ersuchen der Bau- und Umweltschutzdirektion die Frage der Rechtsgültigkeit der Gesetzesinitiative geprüft. In seinem Gutachten hält der Rechtsdienst fest, dass er die formulierte Gesetzesinitiative als rechtsgültig erachte. Gestützt auf dieses Gutachten beantragt der Regierungsrat, die formulierte Gesetzesinitiative für rechtsgültig zu erklären.
Die Unterschriftenliste zur formulierten Gesetzesinitiative wurde am 16. April 2014 eingereicht und die Initiative nach der Vorprüfung im Amtsblatt vom 2. Mai 2014 publiziert. Die Initiative ist zustande gekommen und verlangt inhaltlich eine Änderung des Gesetzes vom 3. Juni 1999 über öffentliche Beschaffungen.
> Landratsvorlage
Für Rückfragen
Beat Tschudin, Leiter Zentrale Beschaffungsstelle, Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD), 061 552 66 07