Gesetz Stand- und Durchgangsplätze Fahrende: Ab 1. Juli in Kraft

13.05.2014
Gesetz über Stand- und Durchgangsplätze für Fahrende: Ab 1. Juli in Kraft
 
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft setzt das neue Gesetz über Stand- und Durchgangsplätze für Fahrende per 1. Juli 2014 in Kraft.
 
An seiner Sitzung vom 20. Februar 2014 hat der Landrat mit 69:0 Stimmen das neue Gesetz über Stand- und Durchgangsplätze für Fahrende beschlossen. Gleichzeitig hat der Landrat eine Ergänzung des Kantonalen Richtplanes Basel-Landschaft (KRIP), bestehend aus dem Objektblatt S1.5 Stand- und Durchgangsplätze für Fahrende, erlassen.
 
Im Landrat war das 4/5-Mehr erreicht, die Referendumsfrist ist unbenutzt abgelaufen. Somit kann der rechtskräftige Landratsbeschluss nun in Kraft gesetzt werden.