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02.07.2013
Gesamtsicht Verkehr - Siedlung - Landschaft
Das Kantonale Konzept der räumlichen Entwicklung (KORE) soll zu einem Raumkonzept für den kantonalen Richtplan (RK KRIP) erweitert werden. Die Regierung hat heute eine entsprechende Vorlage an den Landrat weitergeleitet.
Das revidierte Raumplanungsgesetz des Bundes sieht vor, dass kantonale Raumkonzepte neu integraler Bestandteil der kantonalen Richtpläne sind. Deshalb ist vorgesehen, die Überarbeitung des Konzepts der räumlichen Entwicklung (KORE) auf dieser neuen gesetzlichen Basis vorzunehmen, u.a. die Bereiche Verkehr - Siedlung und Landschaft gesamtheitlich und in Form eines zu erarbeitenden Raumkonzeptes bis 2015 in den kantonalen Richtplan einzugliedern. Somit können einerseits die neuen gesetzlichen Anforderungen des Bundes erfüllt werden, anderseits ist eine Vertiefung und bessere Abstimmung mit den wesentlichen Erkenntnissen aus dem im Juni 2012 beim Bund eingereichten Agglomerationsprogramms Basel, 2. Generation möglich.
Für die Erarbeitung des neuen Raumkonzeptes gemäss Vorgaben des Bundes sind in einem nächsten Schritt Abläufe, Schnittstellen und Kerninhalte zu definieren. In diesem Kontext soll auch die von der CVP/EVP-Fraktion im Landrat eingebrachte Motion 2008/106 erfüllt werden, welche die Erarbeitung eines Masterplans Verkehr fordert.
Zusammen mit der Landratsvorlage beantragt darum die Regierung, diese Motion als erfüllt abzuschreiben.
Für Rückfragen: Walter Keller, Amt für Raumplanung, Kantonsplanung, Bereich Verkehr, Tel. 061 552 55 85
Das revidierte Raumplanungsgesetz des Bundes sieht vor, dass kantonale Raumkonzepte neu integraler Bestandteil der kantonalen Richtpläne sind. Deshalb ist vorgesehen, die Überarbeitung des Konzepts der räumlichen Entwicklung (KORE) auf dieser neuen gesetzlichen Basis vorzunehmen, u.a. die Bereiche Verkehr - Siedlung und Landschaft gesamtheitlich und in Form eines zu erarbeitenden Raumkonzeptes bis 2015 in den kantonalen Richtplan einzugliedern. Somit können einerseits die neuen gesetzlichen Anforderungen des Bundes erfüllt werden, anderseits ist eine Vertiefung und bessere Abstimmung mit den wesentlichen Erkenntnissen aus dem im Juni 2012 beim Bund eingereichten Agglomerationsprogramms Basel, 2. Generation möglich.
Für die Erarbeitung des neuen Raumkonzeptes gemäss Vorgaben des Bundes sind in einem nächsten Schritt Abläufe, Schnittstellen und Kerninhalte zu definieren. In diesem Kontext soll auch die von der CVP/EVP-Fraktion im Landrat eingebrachte Motion 2008/106 erfüllt werden, welche die Erarbeitung eines Masterplans Verkehr fordert.
Zusammen mit der Landratsvorlage beantragt darum die Regierung, diese Motion als erfüllt abzuschreiben.
Für Rückfragen: Walter Keller, Amt für Raumplanung, Kantonsplanung, Bereich Verkehr, Tel. 061 552 55 85