Gegenvorschlag zur Gesetzesinitiative «Ja zum U-Abo!»

21.09.2016

Der Regierungsrat lehnt die Gesetzesinitiative «Ja zum U-Abo» ab und beantragt dem Landrat einen Gegenvorschlag. Dieser sieht vor, die U-Abo-Subvention auf Junioren-Abonnemente unverändert aufrechtzuerhalten.

Die eingereichte Gesetzesinitiative «Ja zum U-Abo» verlangt, die Subvention von Tarifverbund-Abonnementen gesetzlich als Muss-Bestimmung zu verankern. Heute enthält das «Gesetz zur Förderung des öffentlichen Verkehrs» nur eine Bestimmung, wonach der Kanton Basel-Landschaft Beiträge an Tarifverbund-Abonnemente gewähren kann.

Die am 8. Juli 2015 vom Regierungsrat verabschiedete Finanzstrategie zur Erreichung eines nach­haltig ausgeglichenen Staatshaushalts enthält als wichtigste Massnahme im Bereich des öffent­lichen Verkehrs die Aufhebung der U-Abo-Subvention. Damit sollen Einsparungen in Höhe von 15,4 Mio. Franken pro Jahr erzielt werden.

Bei Annahme der Gesetzesinitiative kann die Strategiemassnahme «Aufhebung U-Abo-Subvention» und damit die Entlastung von rund 15,4 Mio. Franken nicht umgesetzt werden. Es bliebe bei der Subventionierung nach dem Giesskannensystem. Sofern weiterhin eine Entlastung im öffentlichen Verkehr erzielt werden soll, hätte dies deutlich spürbare Verschlechterungen beim ÖV-Angebot zur Folge. Dies würde alle Nutzerinnen und Nutzer des öffentlichen Verkehrs betreffen, nicht nur diejenigen mit einem U-Abo.

Die Regierung schlägt dagegen vor, die Beiträge künftig auf Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre in Ausbildung zu beschränken. Bei Bedarf kann der Regierungsrat die Beiträge auf weitere Personen ausdehnen. Bei Annahme des regierungsrätlichen Gegenvorschlags beträgt die Entlastung des Staatshaushalts rund 11,6 Mio. Franken. Voraussetzung ist, dass der Tarifverbund Nordwestschweiz (TNW) dieser Lösung zustimmt.

> Landratsvorlage