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17.03.2015
Gebühren und Entschädigungen im Enteignungsverfahren
Totalrevision der Verordnung aus Sicht des Regierungsrates unnötig
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft lehnt die Totalrevision der Verordnung über Gebühren und Entschädigungen im Enteignungsverfahren des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ab. Diese Haltung vertritt er in seiner Stellungnahme an das UVEK.
Grund für die nun vorliegende Revision der Verordnung über Gebühren und Entschädigungen im Enteignungsverfahren bildeten offenbar zahlreiche Entschädigungsforderungen zur Abgeltung übermässiger Einwirkungen aus dem Betrieb des Zürcher Flughafens (Fluglärmfälle). In diesem Zusammenhang wurde auch die eidgenössische Schätzungskommission Kreis 10 übermässig beansprucht. Andere Fälle, in denen die geltende Verordnung nicht genügen würde, gibt es nicht.
Der Regierungsrat vertritt die Auffassung, dass aufgrund dieses Einzelfalles keine Verordnungsanpassung erfolgen sollte, würde doch damit eine „Lex Flughafen Zürich“ geschaffen. Vielmehr ist eine Lösung im Gesetz über den Flughafen Zürich zu suchen.
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft lehnt die Totalrevision der Verordnung über Gebühren und Entschädigungen im Enteignungsverfahren des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ab. Diese Haltung vertritt er in seiner Stellungnahme an das UVEK.
Grund für die nun vorliegende Revision der Verordnung über Gebühren und Entschädigungen im Enteignungsverfahren bildeten offenbar zahlreiche Entschädigungsforderungen zur Abgeltung übermässiger Einwirkungen aus dem Betrieb des Zürcher Flughafens (Fluglärmfälle). In diesem Zusammenhang wurde auch die eidgenössische Schätzungskommission Kreis 10 übermässig beansprucht. Andere Fälle, in denen die geltende Verordnung nicht genügen würde, gibt es nicht.
Der Regierungsrat vertritt die Auffassung, dass aufgrund dieses Einzelfalles keine Verordnungsanpassung erfolgen sollte, würde doch damit eine „Lex Flughafen Zürich“ geschaffen. Vielmehr ist eine Lösung im Gesetz über den Flughafen Zürich zu suchen.